Re: Anzeige der Masseunzulängleichkeit
Verfasst: 11.11.2020, 07:00
Guten Morgen, das ist grundsätzlich richtig. Zumal es ja dazu dient, dass die Forderung von einer möglichen RSB ausgenommen ist. Ich hatte einen Denkfehler, weil ich die GF-Haftung im Hinterkopf hatte, die vom InsVw immer mitgeprüft wird bzw. werden sollte. Sorry.