Moin.
Ich soll einer Schuldnerberatung eine Forderungsaufstellung zukommen lassen. Trennung nach HF, Zinsen und Kosten.
Vor mehr als 6 Monaten wurde der Schuldner geräumt. Zudem wurde ein Großteil der offenen Forderungen per MB/VB tituliert. Die Räumung wurde ebenfalls anwaltlich beauftragt.
Haltet mich für "merkwürdig", aber kann man titulierte Kosten (RA, Gericht was-weiß-ich) nicht als Hauptforderung geltend machen? Die Idee: die Titulierung wandelt sie um
Und sind die Kosten der Räumung (GVZin etc.) eine Hauptforderung oder auch bloß Kosten?
Wer jetzt denkt mein Hirn sei weich --> ich bin grippal erkältet, ich stelle tatsächlich gerade alles in Frage
Titulierte Kosten als Hauptforderung? Räumungskosten
- Mel Kunterbunt
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Na du nimmst die Hauptforderung aus dem VB als Hauptforderung.
Welche RA Kosten sind denn wie tituliert? Im KFB? Dann sind das festgesetzte Kosten.
Auch GV Kosten für die Räumung sind nur Kosten und keine HF.
Oder habe ich deine Frage komplett falsch verstanden?
Welche RA Kosten sind denn wie tituliert? Im KFB? Dann sind das festgesetzte Kosten.
Auch GV Kosten für die Räumung sind nur Kosten und keine HF.
Oder habe ich deine Frage komplett falsch verstanden?
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
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die Idee die Titulierung wandelt sie um gibts leider nicht
Hauptforderung ist nur der Ursprung aus dem sich die ganzen anderen Kosten entwickelt haben
Hauptforderung ist nur der Ursprung aus dem sich die ganzen anderen Kosten entwickelt haben
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Die ganzen Nebenforderungen werden nur dann zur Hauptforderung, wenn die ursprüngliche Hauptforderung beglichen wurde.
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!