Änderung des Gläubigervertreters

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TH-NR
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#1

27.06.2017, 16:31

Hallo Ihr Lieben!

Im Jahr 2009 hatten wir für unsere Mandantin eine Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren gemacht. Seinerzeit bestand die Kanzlei noch aus zwei Anwälten. Im Jahr 2011 ist dann meine Chefin aus der Sozietät ausgeschieden und hat eine eigene Kanzlei eröffnet. Leider ist es damals versäumt worden, dieses dem Insolvenzverwalter mitzuteilen. Nun hat dieser im Juni 2017 erstmalig Zahlungen vorgenommen, leider jedoch noch auf das Konto des alten Kollegen. Problem ist, dass dieser Kollege im April leider seine Kanzlei von heute auf morgen dicht gemacht hat und selber in die Insolvenz gegangen ist. Insofern kann ich da also nicht mehr anrufen und sagen, leite das mal bitte weiter. Da muss ich wohl dessen vorläufigen Insolvenzverwalter entsprechend anschreiben.

Meine Frage ist eigentlich, ob ich dem Insolvenzverwalter in der Angelegenheit unserer Mandantin einfach mitteilen kann, dass die Sozietät 2011 aufgelöst wurde und die Gläubigerin weiter durch uns vertreten wird und wir darum bitten, zukünftige Zahlungen nunmehr auf unser Konto anzuweisen oder ob ich da einen bestimmten Antrag mit Einreichung von Unterlagen stellen muss??

Für Eure Antworten bereits vielen Dank im voraus!!

LG Nadine
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kordula32
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#2

28.06.2017, 08:19

du teilst dem Verwalter dies so mit das reicht aus
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