Nachmeldungen bei Masseunzulänglichkeit
Verfasst: 27.06.2017, 14:26
Hallo ihr Lieben,
wir haben hier ein riesen InsoVerfahren (über 1.000 Gläubiger, das insolvente Unternehmen ist schon lange eingestellt) und haben nun die Masseunzulänglichkeit nach § 207 angezeigt.
Normalerweise würden wir demnächst die Schlussunterlagen vorbereiten und die ganzen Nachmeldungen bei Gericht einreichen. Aufgrund der Masseunzulänglichkeit und der Vielzahl an Nachmeldungen (4 Leitz-Ordner voll ) stellte sich uns nun die Frage:
Müssen wir die Nachmeldungen tatsächlich noch bei Gericht einreichen, oder kann man unter solchen Umständen darauf verzichten?
Wir haben eine fette Unterdeckung; weder Masse- noch Insolvenzgläubiger werden hier noch Geld wiedersehen.
Ich hoffe, es findet sich hier ein schlaues Füchslein mit der (erhofften) Antwort
LG, myrkky
wir haben hier ein riesen InsoVerfahren (über 1.000 Gläubiger, das insolvente Unternehmen ist schon lange eingestellt) und haben nun die Masseunzulänglichkeit nach § 207 angezeigt.
Normalerweise würden wir demnächst die Schlussunterlagen vorbereiten und die ganzen Nachmeldungen bei Gericht einreichen. Aufgrund der Masseunzulänglichkeit und der Vielzahl an Nachmeldungen (4 Leitz-Ordner voll ) stellte sich uns nun die Frage:
Müssen wir die Nachmeldungen tatsächlich noch bei Gericht einreichen, oder kann man unter solchen Umständen darauf verzichten?
Wir haben eine fette Unterdeckung; weder Masse- noch Insolvenzgläubiger werden hier noch Geld wiedersehen.
Ich hoffe, es findet sich hier ein schlaues Füchslein mit der (erhofften) Antwort
LG, myrkky