Drittschuldner (Arbeitgeber) ist insolvent

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Marshann
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#1

14.06.2017, 11:18

Ein herzliches Hallo an alle! :wink1

Ich bin ein wenig verzweifelt. :-? Ich habe bei einer Einzelfirma das Gehalt meines Schuldners gepfändet. Ich habe von ihm weder eine Drittschuldnererklärung erhalten, noch irgendwelche pfändbaren Beträge. Der Geschäftsführer hatte mich einmal angerufen und erklärt, dass bisher noch keine Lohnzahlungen an meinen Schuldner erfolgt sind.
Jetzt erhalte ich ein Schreiben des Insolvenzverwalters, dass über das Vermögen dieser Einzelfirma das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Folglich kann ich mit Zahlungen erstmal nicht rechnen. :frust
Ich würde gerne von euch wissen, wie ich meine Forderung nun anmelde? Eine ganz normale Forderungsanmeldung fällt doch sicherlich raus, da er ja nur der Drittschuldner ist, richtig? In einer anderen Sache hatte ich mal beim Arbeitsamt Insolvenzgeld (Dritte) beantragt. Wäre das hier zu veranlassen?
Da ich die etwaig zu haltende Frist zur Forderungsanmeldung nicht versäumen will, hoffe ich, dass ihr mir schnell antworten könnt. :-D

LG Marshann
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mücki
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#2

14.06.2017, 11:38

Hallo,
du kannst deine Forderung in dem Insolvenzverfahren überhaupt nicht anmelden. Das Insolvenzverfahren ist für euch nur insofern relevant, als dass ihr (vorzugsweise über den Insolvenzverwalter) in Erfahrung bringen müsst ob 1. Der Geschäftsbetrieb aus der Masse freigegeben ist und wenn nicht ob 2. euer Schuldner dort weiter beschäftigt ist.

Die Mitteilung des GF ist vermutlich in der sog. Antragsphase erfolgt. Soll heißen, Schuldner hat kein Geld bekommen, daher keine schriftliche DSE und auch keine Auszahlung pfändbarer Beträge. Führt der InsVw den Geschäftsbetrieb fort und kündigt euren Schuldner nicht, müsste er dafür sorge tragen, dass die Pfändung erfüllt wird (sofern überhaupt ein pfändbarer Anteil verbleibt). Anderenfalls kannst du tatsächlich bei der zuständigen AA den Anspruch eures Schuldners auf den pfändbaren Anteil des sog. Insolvenzgeldes (Insolvenzausfallgeld) pfänden, was ich an eurer Stelle auch schleunigst tun würde Gegebenenfalls kann euch der Insolvenzverwalter auch hier sagen, ob dieses überhaupt beantragt wurde.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
Marshann
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#3

14.06.2017, 12:51

:thx für die superschnelle Antwort.
Mein Wissem beim Thema Insolvenz ist leider nicht sehr ausgeprägt, daher finde ich es toll, dass ich eine so detaillierte Antwort erhalten habe.
LG Marshann
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paralegal6
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#4

15.06.2017, 12:00

Für die letzten drei Monate erhält er Insolvenzgeld, das wäre pfändbar DS= Bundesagentur für Arbeit
ob man den Anspruch von vorherigem Lohn gegenüber dem Insolvenzverwalter pfänden könnte??? auf eine irgendwann mal auszuzahlende Quote? habe ich aber auch noch nicht gemacht
falls er nicht gekündigt ist, sind es Masseschulden, wie Mücki sagt
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mücki
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#5

15.06.2017, 13:21

paralegal6 hat geschrieben:Für die letzten drei Monate erhält er Insolvenzgeld, das wäre pfändbar DS= Bundesagentur für Arbeit
ob man den Anspruch von vorherigem Lohn gegenüber dem Insolvenzverwalter pfänden könnte??? auf eine irgendwann mal auszuzahlende Quote? habe ich aber auch noch nicht gemacht
falls er nicht gekündigt ist, sind es Masseschulden, wie Mücki sagt
Wie sagte mein alter Lehrer immer so schön: Pfänden kannst du alles, die Frage ist nur, ob es dir was bringt. :yeah
"Alte" Lohnforderungen sind doch auch nur 38er-Forderungen. Mal angenommen, man pfändet den Anspruch des AN auf Auszahlung der Quote, dann kostet in den meisten Fällen vermutlich schon das Erstellen des PfÜb's mehr, als eine evt. Quote ausmacht.
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#6

15.06.2017, 21:59

Ich vermisse Konkurse ;) nein, ernsthaft, vermutlich kommt da nichts bei rum. Manchen Mandanten gehts ums Prinzip, die wollen alles versuchen.
Wäre nur interessant falls fortgeführt wird
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mücki
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#7

03.07.2017, 09:37

paralegal6 hat geschrieben:Ich vermisse Konkurse ;) nein, ernsthaft, vermutlich kommt da nichts bei rum. Manchen Mandanten gehts ums Prinzip, die wollen alles versuchen.
Wäre nur interessant falls fortgeführt wird
Wobei ja die Konkursverfahren den Nachteil hatten, dass "Ottonormalgläubiger" so gut wie keine Chance hatte, jemals auch nur einen Pfennig zu sehen. Aber ich würde versuchen, dem Mandanten solcherlei Gedanken flugs auszutreiben. Stell dir das mal vor: HF von z.B. 3.600 € zzgl. bis IE entstandener Kosten, am Ende gibt's ne Quote von - sagen wir mal - 5 %. Demgegenüber stehen dann aber Kosten für den PfÜb von 150 € .... lohnt sich voll :pfeif
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