Anmeldung zur Insovenztabelle!

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Nicolex3
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#1

13.03.2017, 15:03

Hallo ihr Lieben.
Wsh ist die Lösung mal wieder ganz einfach und ich tue mich einfach nur zu schwer. Auf jeden Fall ist meine Kollegin die Woche krankgeschrieben und ich habe jetzt hier ihre Anmeldung zur Insolvenztabelle auf dem Tisch liegen. Da ich das so selten mache, bin ich gerade etwas verwirrt. Folgender Sachverhalt:

Gegenseite außergerichtlich wegen Abrechnung und Auszahlung Vergütung angeschrieben; Gegenseite nicht reagiert, also Klage erhoben; im Termin ist sodann ein VU ergangen und der Beklagte wurde verurteilt Vergütung xy zu zahlen + trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Jetzt meine Fragen:

Wir haben in der Klage nicht mit beantragt, dass der Beklagte die außergerichtliche Kosten zu erstatten hat. Kann ich diese trotzdem zur Tabelle anmelden?
Einen KfB haben wir auch nocht nicht. Kann ich dann einfach ohne Titel anmelden und auf unsere Kostenrechnung verweisen?
Die einzige Forderung die ich tituliert habe, sind die Vergütungszahlungen nebst Zinsen.

Danke schonmal für Eure Hilfe :)
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Adora Belle
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#2

13.03.2017, 15:10

Ist das Arbeitsrecht? Dann gibt es in 1. Instanz keine Kostenerstattung und demzufolge auch nix anzumelden, außer der Hauptforderung + Zinsen bis zur Eröffnung.
Nicolex3
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#3

13.03.2017, 15:16

Boa stand ich auf dem Schlauch!! Natürlich! Arbeitsrecht. Keine Kostenerstattung! :D ich glaube das liegt am Montag :D
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