Nachtragsverteilung P-Konto
Verfasst: 12.01.2017, 09:50
Sachverhalt:
InsV wurde aufgehoben und nach Aufhebung wurde ein nicht unerheblicher Betrag auf das P-Konto des Schuldners gezahlt. Die Bank hat es an uns ausgekehrt. Aber eigentlich ist der Insolvenzbeschlag weggefallen. Kann ich für die dem Sockelfreibetrag übersteigenden Beträge die Nachtragsverteilung beantragen?
InsV wurde aufgehoben und nach Aufhebung wurde ein nicht unerheblicher Betrag auf das P-Konto des Schuldners gezahlt. Die Bank hat es an uns ausgekehrt. Aber eigentlich ist der Insolvenzbeschlag weggefallen. Kann ich für die dem Sockelfreibetrag übersteigenden Beträge die Nachtragsverteilung beantragen?