IV hat Forderungsanmeldung verschlampt - Haftung?
Verfasst: 01.12.2016, 15:11
Liebe Alle,
wir haben zwei Forderungen (zwei Forderungsanmeldungen) zur Tabelle angemeldet. Eine FA festgestellt und Quote gezahlt. Bezgl. der zweiten FA schreibt uns nach diversen Erinnerungen der IV, dass lediglich eine Forderungsanmeldung vorlag.
Allerdings haben wir hier ein unterzeichnetes Empfangsbekenntnis, in welcher der Eingang unserer Forderungsanmeldung bestätigt wurde.
Im Verfahren wurde die Restschuldbefreiung erteilt (bereits 2015) und das Amt des Treuhänders ist beendet.
Kann der Insolvenzverwalter hier in Haftung genommen werden?
Die Quote ist allerdings sehr sehr gering und eine Ausschüttung wäre vermutlich im einstelligen Bereich.
Ich danke euch!
VLG
renofix
wir haben zwei Forderungen (zwei Forderungsanmeldungen) zur Tabelle angemeldet. Eine FA festgestellt und Quote gezahlt. Bezgl. der zweiten FA schreibt uns nach diversen Erinnerungen der IV, dass lediglich eine Forderungsanmeldung vorlag.
Allerdings haben wir hier ein unterzeichnetes Empfangsbekenntnis, in welcher der Eingang unserer Forderungsanmeldung bestätigt wurde.
Im Verfahren wurde die Restschuldbefreiung erteilt (bereits 2015) und das Amt des Treuhänders ist beendet.
Kann der Insolvenzverwalter hier in Haftung genommen werden?
Die Quote ist allerdings sehr sehr gering und eine Ausschüttung wäre vermutlich im einstelligen Bereich.
Ich danke euch!
VLG
renofix