Insolvenzverfahren eingestellt - Was nun?

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renofix
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#1

25.11.2016, 13:48

Liebe Alle,

unsere Forderung wurde in voller Höhe festgestellt.
Mit Beschluss des Insolvenzgerichts wurde das Verfahren mangels Masse eingestellt, die Gesellschaft im HR aufgelöst.

Was nun? Habe ich noch irgendwelche Möglichkeiten die Forderung einzutreiben (öffentlich-rechtlich)?

Danke und ein feines Wochenende.

LG
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Kanzleihund
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#2

25.11.2016, 17:32

Inanspruchnahme des Vertretungsorgans, z.B. gemäß § 823 BGB i.V.m. § 64 GmbHG
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renofix
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#3

01.12.2016, 15:26

Liebe(r) Kanzleihund,

vielen lieben Dank.

Das heißt, hier müsste der ehemalige Geschäftsführer der Gesellschaft im Wege eines Zivilverfahrens verklagt werden?

Unsere Forderung, welche zur Tabelle festgestellt wurde, besteht also noch?

LG
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#4

01.12.2016, 19:56

Meist sind die GF auch insolvent
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mücki
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#5

08.12.2016, 10:10

Ich glaube 64 GmbhG kannst du dir sparen. Das machen normalerweise die Insolvenzverwalter schon und vollstrecken dann fröhlich, so es denn überhaupt etwas zu vollstrecken gibt. Meistens reißen die GF auch die Füße hoch und flüchten in die Insolvenz oder zumindest die e.V.
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#6

08.12.2016, 11:33

@ mücki:
Erstens unterscheiden sich die Ansprüche des Gläubigers und Insolvenzverwalters (also Beides parallel möglich), zweitens kommt man immer wieder zu Überraschungen, welche Zahlungen Geschäftsführer in der Insolvenz ihrer Gesellschaft noch vornehmen können. Aber klar, gerade bei kleinen Einmann-Gesellschaften dürfte die Gesellschaftsinsolvenz oftmals auch die Insolvenz ihres Geschäftsführers bedeuten.
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