Beratungshilfe Paragraph 305 InsO
Verfasst: 13.10.2016, 19:47
Hallo ihr Lieben,
Ich bin nach 10jähriger Abstinenz wieder in den Beruf der Rechtsanwaltsfachangestellten zurück gekehrt. Nun bat mich mein Chef herauszufinden, wie anwaltliche Beratung vor Antragsstellung zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgerechnet werden kann. Im RVG habe ich einiges gefunden, in der Literatur habe ich auch schon was von Beratungshilfe gelesen. Wie rechnet ihr die Tätigkeit ab? Mit welchem Grund kann ich Beratungshilfe beantragen?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Ich bin nach 10jähriger Abstinenz wieder in den Beruf der Rechtsanwaltsfachangestellten zurück gekehrt. Nun bat mich mein Chef herauszufinden, wie anwaltliche Beratung vor Antragsstellung zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgerechnet werden kann. Im RVG habe ich einiges gefunden, in der Literatur habe ich auch schon was von Beratungshilfe gelesen. Wie rechnet ihr die Tätigkeit ab? Mit welchem Grund kann ich Beratungshilfe beantragen?
Vielen Dank für eure Hilfe.