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Nachträgliche Forderungsanmeldung

Verfasst: 12.10.2016, 15:41
von Lillymaus
Ich bräuchte mal wieder Eure Hilfe. Ich habe leider so gut wie nie was mit Insolvenzsachen zu tun und imm Netz habe ich leider nichts gefunden.

Wo muss ich die nachträgliche Forderungsanmeldung einreichen?

Insolvenzgericht oder Insolvenzverwalter?

Kosten liegen noch bei 15 €?

Re: Nachträgliche Forderungsanmeldung

Verfasst: 12.10.2016, 15:42
von Lillymaus
Ach ja:

Es heißt ja 15 € pro Gläubiger. Wir haben einen Mandanten /Gläubiger. Heißt das für uns 15 € oder wenn es zum Beispiel 3 Gläubiger geben würde, die angemeldet haben 45 €

Re: Nachträgliche Forderungsanmeldung

Verfasst: 12.10.2016, 15:48
von ReNo-Inso 91
Immer zum Verwalter schicken.

Re: Nachträgliche Forderungsanmeldung

Verfasst: 12.10.2016, 16:01
von Lillymaus
Danke :-)

Und wie es mit den Kosten aus ?

Es heißt ja 15 € pro Gläubiger. Wir haben einen Mandanten /Gläubiger. Heißt das für uns 15 € oder wenn es zum Beispiel 3 Gläubiger geben würde, die angemeldet haben 45 €

Re: Nachträgliche Forderungsanmeldung

Verfasst: 12.10.2016, 16:07
von niva
20 € siehe Nr. 2340 KV GKG.