Hallo,
ich bin relativ frisch in der Insolvenzabteilung gelandet und bin grade etwas irritiert:
Ich habe bei meiner Vorgängerin im Musterordner zwei verschiedene Vergütungsanträge zum Verfahrensschluss von IK-Verfahren nach neuem Recht gefunden, einmal 15 % und einmal 40 % der Einnahmen. Kann das sein, dass der Vergütungsantrag mit 15 % sich "verlaufen" hat und eigentlich zu den IK-Verfahren nach altem Recht gehört? Ich bin grade leicht verunsichert....
LG Patricia
Vergütungsantrag IK-Verfahren
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Hallo Patricia
in den IK Verfahren wurde bei bestehender Masse 15 % des Bestandes errechnet. Jetzt darf der Insolvenzverwalter bei Masse 40 % berechnen. Hier natürlich immer unter Berechnung der MIndestgebühr, welche er erhält. Wenn diese höher ist, dann natürlich die Mindestgebühr.
in den IK Verfahren wurde bei bestehender Masse 15 % des Bestandes errechnet. Jetzt darf der Insolvenzverwalter bei Masse 40 % berechnen. Hier natürlich immer unter Berechnung der MIndestgebühr, welche er erhält. Wenn diese höher ist, dann natürlich die Mindestgebühr.