Hallo allerseits,
habe hier eine Akte vor mir liegen und komme nicht weiter.
Folgender Sachverhalt:
Wir haben gegen einen ehemaligen Mandanten wegen offener Vergütungsberechnungen einen Mahnbescheid beantragt. Hiergegen hat dieser Widerspruch eingelegt, sodass das Verfahren an das streitige Gericht abgegeben wurde.
Das Verfahren wurde nunmehr nach § 240 ZPO unterbrochen, da der Gegner Insolvenz angemeldet hat. Nun ist unsererseits unsere Forderung zur Insolvenztabelle anzumelden.
Meine Frage ist jetzt, kann ich hier nur unsere Vergütungsberechnungen als Hauptforderung anmelden oder auch die Mahnkosten, Gerichtskosten für den Mahnbescheid und Widerspruch, MB-Geb. und Verfahrensgeb.?
Im Voraus schon mal vielen Dank
laufendes Verfahren - Gegner Insolvenz beantragt
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Hauptforderung und sämtliche Kosten, wenn die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens angefallen sind. Davon gehe ich aus, da nur Rechtsstreite, die bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens schón anhängig sind, gemäß § 240 ZPO unterbrochen werden. Komische Frage eigentlich
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")