minimale Insolvenzforderung

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Sonnenblume1804
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#31

19.07.2018, 16:44

Also ich bin der Meinung, dass hier erst mal § 88 InsO zu prüfen ist. Die von Euch erlangte Sicherung hat zu einem Absonderungsrecht geführt. Dieses ist nur noch im Wege der Rückschlagssperre vom InsO-Verwalter zu beseitigen.

Wenn ihr außerhalb der Rückschlagsperre seit, braucht Ihr keine Angst zu haben und müsst die Pfändung auch nicht zurück nehmen. Solltet ihr allerdings innerhalb der Rückschlagssperre liegen beseitigt der InsO-Verwalter diese nach den Vorschriften der §§ 129 ff. InsO und er hätte damit Erfolg.

Du kannst aber auch gerne warten, ob hier jemand evtl. eine andere Meinung dazu hat. Dies stellt jetzt nur mal meine persönliche Meinung dar, wenn ich mir die §§ anschaue.

LG:-)
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