Nach Zwangsversteigerungstermin Forderung anmelden

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RENOCTBLN
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#1

16.08.2016, 10:37

Hallo,

ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann.

Unsere Mandantin hat eine Forderung gegen eine Firma, für die zuletzt ein Zwangsverwalter eingesetzt wurde. Die Forderung unserer Mandantin bestand bereits vor der Zwangsverwaltung.

Nun wurde die Immobilie am 26.07.2016 versteigert und es stellt sich die Frage, ob hier Ansprüche angemeldet werden können.

Nach einem Aufforderungsschreiben an den Zwangsverwalter teilte dieser mit, dass er für vor Anordnung der Zwangsverwaltung erbrachte Leistungen an die Grundstückseigentümerin nicht aufkommen muss.

Für Hilfe wäre ich dankbar!
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AliceImWunderland
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#2

16.08.2016, 10:59

Hat ein Verteilungstermin schon stattgefunden? Wahrscheinlich nicht. In der Regel findet der Verteilungstermin ca. 6 Wochen nach dem Versteigerungstermin statt. Dann könnte es sein, dass Ihr eure Ansprüche noch anmelden könnt. Das Gericht fordert nämlich alle Beteiligten auf, Ihre Forderungen zum Verteilungstermin anzumelden. Die Frage, WER Beteiligter des Verfahrens ist, ist in § 9 ZVG geregelt. Demnach ist euer Mandant nicht Verfahrensbeteiligter. Wenn ich richtig verstanden habe, ist der dem ZVG-Verfahren nicht beigetreten, oder? ABER: Ich habe gerade in der KOmmentierung des § 105 ZVG gelesen:

(auszugsweise) "Beteiligte des Verteilungsverfahrens sind alle am bisherigen Versteigerungsverfahren Beteiligten (auch der Vollstreckungsschuldner) gemäß § 9, sowie alle, die nachträglich Beteiligte wurden oder noch werden (zB durch verspätete Anmeldung erst zum oder im Verteilungstermin), nicht aber der Ersteher."

Spricht für mich dafür, dass man die Forderung noch anmelden kann.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
RENOCTBLN
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#3

16.08.2016, 14:07

Ok. super, danke!

Der Verteilungstermin hat noch nicht stattgefunden und unsere Mandantin war bisher nicht Beteiligte des Verfahrens.

Kann ich die Forderung auch ohne Titel anmelden, also nur mit Rechnungen, denn tituliert haben wir die Forderung noch nicht?
RENOCTBLN
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#4

19.08.2016, 17:11

Kann mir die Frage wirklich keiner beantworten???
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