Hallo,
da ich mich im Insolvenzrecht nicht ganz so gut auskenne, hoffe ich auf eure Mithilfe.
Wir haben einen Auszug aus der InsO-Tabelle erhalten, indem die Forderung vollumfänglich bestritten wurde.
Innerhalb welcher Frist kann ich dann hier Feststellungsklage erheben?
Habe hier nur § 189 InsO gefunden, sprich man muss zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung dem InsO-Verwalter nachweisen, dass Klage erhoben wurde.
Mein Problem ist nur, es gibt noch gar keine Bekanntmachung.
Was mache ich denn nun?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Klage auf Feststellung zur InsO-Tabelle
- ReNo-Inso 91
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Nicht sofort Klagen.
Meistens fehlt nur ein Nachweis der eingereicht werden muss und es ist anerkannt.
Am besten beim Verwalter anrufen und fragen
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- Kanzleihund
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Wenn Du den Insolvenzverwalter wirklich verklagen willst , kann Du das ohne Frist bis zum Ende des Insolvenzverfahrens. § 189 InsO bezieht sich nur auf die Veröffentlichung des Verteilungsverzeichnisses, welche in der Regel nach dem Schlusstermin erfolgt.
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Das ist nicht richtig. Die Veröffentlichung gem. § 188 InsO, auf die sich der § 189 InsO bezieht, erfolgt vor dem Schlusstermin. Gläubiger bestrittener Forderungen (ohne Titel) haben nach der Veröffentlichung zwei Wochen, um die Klageinreichung nachzuweisen. Erfolgt der Nachweis nicht oder nicht rechtzeitig, sind sie bei einer Verteilung nicht zu berücksichtigen.Kanzleihund hat geschrieben:§ 189 InsO bezieht sich nur auf die Veröffentlichung des Verteilungsverzeichnisses, welche in der Regel nach dem Schlusstermin erfolgt.
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ich würde mal nachfragen wieso bestritten wurde. Falls ihr alles richtig gemacht habt musst du schauen welche Quote es gibt.