Insolvenzverfahren aufgehoben

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Ramona
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#1

21.06.2016, 10:41

Hallo,

ich habe mal eine Frage, bin in Insolvenzsachen nicht ganz so fit.

über das Vermögen unseres Schuldners wurde im Juni 2015 das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet. nun wurde mitgeteilt, dass das Insolvenzverfahren nach Durchführung der abschließenden Anhörung im schriftlichen Verfahren aufgehoben wurde.

Was heißt das?

Vielen Dank

Ramona
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#2

21.06.2016, 11:07

Das kommt darauf an, was Du wissen willst. Zusammengefasst würde ich sagen "Rien ne va plus".
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#3

21.06.2016, 11:13

wir hatten unsere Forderung ja zur Tabelle angemeldet. Heißt das jetzt, die Sache ist durch und wir können die Forderung ausbuchen oder läuft noch die Wohlverhaltensperiode und es kann evtl. noch Geld an den Insolvenzverwalter fließen, welcher dann quotenmäßig auszahlt?
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AliceImWunderland
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#4

21.06.2016, 11:16

Hat denn die Schuldnerin in ihrem Inso-Antrag die Restschuldbefreiung beantragt?
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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#5

21.06.2016, 11:24

ja die Schuldnerin hatte einen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt
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#6

21.06.2016, 11:32

Theoretisch kann es in der Wohlverhaltensphase immer zu Erbschaft, Lottogewinn oder anderen pfändbaren Einkommen kommen. Aber wenn bisher keine pfändbares Arbeitseinkommen bestanden hat, ist die Chance nicht sehr groß. Die Forderung kann also ausgebucht werden. Sollte wirklich noch etwas kommen, ist dass dann eben "außerordentlicher Ertrag" :pfeif .
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#7

21.06.2016, 11:41

Sehe ich auch so.
Die einzige Chance, die du jetzt noch vielleicht hast, ist, die Wohlverhaltensperiode abzuwarten und am Ende einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen, wenn der Schuldner eine der Obliegenheiten verletzt hat. Aber die Chance ist sehr sehr gering.....
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

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Ramona
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#8

21.06.2016, 11:42

okay, vielen Dank für Eure schnellen Antworten
JusyD
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#9

27.04.2017, 13:09

Halli hallo (:

kann ich auch einen -erfolgreichen- Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen, wenn der Insolvenzverwalter in seinem Schlussbericht geschrieben hat: "Anhaltspunkte dafür, dass Gründe für die Versagung der Restschuldbefreiung aufgrund eines Verstoßes gegen die Obliegenheiten des § 295 InsO gegeben sind, liegen nach derzeitigem Erkenntnisstand vor" ?

Reicht das als Grund für die Versagung? Oder muss ich beim Insolvenzverwalter näher nachfragen?

Danke vielmals vorab für eine Antwort :) JusyD
JusyD
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#10

27.04.2017, 14:52

Kann mir denn keiner eine Antwort geben? :kopfkratz :roll:
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