Insolvenzverfahren aufgehoben

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paralegal6
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#11

28.04.2017, 06:58

Du brauchst einen konkreten Versagungsgrund, 290 InsO und
der Versagungsgrund muss glaubhaft gemacht werden ( BGH IX ZB 37/03, ZVI 10/2003, 538)
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JusyD
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#12

28.04.2017, 09:44

Ja das ist mir ja auch bewusst. Meine Frage war, ob diese Aussage des Insolvenzverwalters reicht, die quasi als Bestätigung (Grund) für eine Versagung dienen soll.
Anders kommen wir ja an diese "Gründe" nicht heran. Daher war meine Frage, ob seine Aussage reicht oder ob der Insolvenzverwalter hierzu näher Stellung nehmen soll/darf/muss/kann.
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paralegal6
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#13

28.04.2017, 10:29

führt er dazu gar nichts weiter im Gutachten aus? Ihr könnt natürlich auf das Gutachten verweisen aber ich denke nicht dass das Gericht den Versagungsantrag so schwammig akzeptiert
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Kanzleihund
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#14

28.04.2017, 10:51

Frag näher nach.
Eventuell ergeben sich Anhaltspunkte auch aus den regelmäßigen Berichten des Insolvenzverwalters, die Du in seinem Gläubigerinformationssystem findest oder beim Insolvenzgericht bekommst.
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JusyD
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#15

04.05.2017, 11:56

danke (:
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#16

02.11.2018, 11:52

Ich habe auch noch einmal eine Frage bzw. hoffe, dass meine Meinung richtig ist.

Wir haben die Forderung für unseren Mandanten zur Tabelle angemeldet die auch festgestellt wurde. Nun haben wir vom Insolvenzverwalter eine Kopie des Beschlusses bekommen, dass das Verfahren nach Abhaltung des Schlusstermins aufgehoben wurde.

Im Beschluss steht Folgendes:

1. Der gegenwärtige Insolvenzverwalter wird zum Treuhänder bestellt.
Auf den Treuhänder gehen die pfändbaren Forderungen des Schuldners auf Bezüge aus einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Beträge nach Maßgabe der Abtretungserklärung vom....

2. Das Verfahren wird gem. § 211 InsO eingestellt.

3. …..

Das heißt doch jetzt, dass das Verfahren und die Sache aufgrund der Masseunzulänglichkeit erledigt ist und die Forderung unseres Mandanten hinfällig ist oder nicht? :kopfkratz

Für eine Rückäußerung wäre ich dankbar :thx
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mücki
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#17

02.11.2018, 13:56

Da der Insolvenzverwalter normalerweise in der sog. Wohlverhaltensphase zum Treuhänder bestellt wird, gehe ich davon aus, dass es sich um ein Insolvenzverfahren einer natürlichen Person handelt. Wenn das eigentliche Insolvenzverfahren, das in erster Linie der Verwertung von Vermögen dient, beendet ist, wird dieses eingestellt. Vorliegend mangels Masse, was aber bei einer natürlichen Person nichts heißen muss, da diese i.d.R. die Stundung der Verfahrenskosten beantragen und auch bewilligt bekommen. auch der Treuhänder ist während der Wohlverhaltensphase berechtigt, die sich aus dem Einkommen des Schuldners ergebenden pfändbaren Beträge zur Masse zu ziehen.

Kurz und knackig: Das Verfahren ist erst mit Erteilung der Restschuldbefeiung oder deren Versagung abgeschlossen. Solange besteht die Möglichkeit, dass ihr noch Gelder erhaltet.
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#18

05.11.2018, 12:14

Also kann ich die Akte auf Frist legen und muss nichts weiter machen, kein Rechtsmittel eingelegen oder sonst irgendetwas?

Vielen Dank Mücki :)
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mücki
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#19

05.11.2018, 12:57

So würde ich das machen. Einmal jährlich bis zum Ende der Wohlverhaltensphase. Du kannst auch gleich mal schauen, ob die Restschuldbefreiung schon angekündigt wurde, was nämlich üblicherweise der Fall ist. Wurde diese nicht angekündigt, deutet das darauf hin, dass der Schuldner keinen entsprechenden Antrag gestellt hat, was zur Folge hätte, dass die Forderungen eures Mandanten nach Beendigung des Verfahrens wieder aufleben. Eine solche Konstellation ist zwar selten (weil dann im Prinzip das ganze Insolvenzverfahren Quatsch ist), kommt aber durchaus vor.
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#20

05.11.2018, 13:33

vielen lieben Dank :)
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