Hallo zusammen,
Vielleicht kann mir jemand bei folgendem Problem helfen:
Ich hab eine vollstreckbaren Ausfertigung eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan . Der Schuldner hat diesen nicht erfüllt. Im Plan ist vereinbart, dass der Vergleich hinfällig wird wenn die Zahlungen nicht geleistet werden. Einen vorherigen Titel gibt es nicht.
Jetzt möchte ich die ZV einleiten.
In die Forderungsaufstellung stelle ich die ursprüngliche Hauptforderung rein, die im Plan festgehaltenen Kosten und ab wann kann ich Verzugszinsen nehmen?
Wie verhält sich das denn mit dem GVZ, akzeptiert der das auch so.
Gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan, vollstreckbaren Ausf
- paralegal6
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Ist in dem Plan nicht genauer geregelt was passiert wenn der Schuldner nicht zahlt? Steht da üblicherweise drin
Wenn der Vergleich dann hinfällig ist braucht man ja keine vollstreckbare Ausfertigung... bin grade verwirrt, dann hättet ihr ja jetzt quasi keinen Titel und müsstet klagen, oder steht da drin dass sodann die Gesamtsumme fällig ist
Wenn der Vergleich dann hinfällig ist braucht man ja keine vollstreckbare Ausfertigung... bin grade verwirrt, dann hättet ihr ja jetzt quasi keinen Titel und müsstet klagen, oder steht da drin dass sodann die Gesamtsumme fällig ist
genau das ist mein Problem es steht nur drinn Vergleich wird hinfällig, spricht Urspungsforderung lebt auf, aber macht der GVZ das so mitparalegal6 hat geschrieben:Ist in dem Plan nicht genauer geregelt was passiert wenn der Schuldner nicht zahlt? Steht da üblicherweise drin
Wenn der Vergleich dann hinfällig ist braucht man ja keine vollstreckbare Ausfertigung...
bin grade verwirrt, dann hättet ihr ja jetzt quasi keinen Titel und müsstet klagen, oder steht da drin dass sodann die Gesamtsumme fällig ist
- paralegal6
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Ich würde das einfach versuchen. Im Zweifel schickt es der GV zurück.