Der Mandant hat mir einen Titel vorgelegt aus dem Jahre 2005.
Da die Forderung sehr hoch sind, habe ich nur wegen eines Teilbetrages ZV-Auftrag gestellt.
Die zuständige Gerichtsvollzieherin übermittelt mir nun einen Beschluss des Insolvenzgerichts, dass dem Schuldner im Jahre 2012 (Insolvenzverfahren wurde 2006 eröffnet) Restschuldbefreiung gewährt wurde.
Meine Frage ist nun: Da die Forderung des Mandanten aus dem Jahr 2005 ist, werden wir wohl hier nichts mehr erhalten oder?