Restschuldbefreiung

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#1

26.02.2016, 11:49

Der Mandant hat mir einen Titel vorgelegt aus dem Jahre 2005.
Da die Forderung sehr hoch sind, habe ich nur wegen eines Teilbetrages ZV-Auftrag gestellt.
Die zuständige Gerichtsvollzieherin übermittelt mir nun einen Beschluss des Insolvenzgerichts, dass dem Schuldner im Jahre 2012 (Insolvenzverfahren wurde 2006 eröffnet) Restschuldbefreiung gewährt wurde.
Meine Frage ist nun: Da die Forderung des Mandanten aus dem Jahr 2005 ist, werden wir wohl hier nichts mehr erhalten oder?
Ernie

#2

26.02.2016, 12:08

Würde mal sagen: Lange Nase.
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#3

26.02.2016, 18:04

Nein er bekommt nix
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