Strafanzeige bei Insolvenz zurückziehen?
Verfasst: 06.01.2016, 20:24
Hallo ihr Lieben,
ich habe da mal eine ganz bescheidene Frage:
Wir vertreten einen Mandanten, der für den Gegner an dessen Hausdach Arbeiten getätigt hat. Der Schuldner konnte die Forderung nicht komplett begleichen und hat Ratenzahlung angeboten. Diese hat er jedoch nicht eingehalten, sondern sich trotz Mahnungen gar nicht gerührt...
Nun haben wir Strafanzeige bei der zuständigen Polizei gestellt. Daraufhin hat der Schuldner geschrieben und mitgeteilt, er wolle zum nächsten Monatsersten eine größere Zahlung erbringen und ab März wieder die Ratenzahlung aufnehmen. Im Gegenzug dazu will er aber, dass die Strafanzeige zurückgezogen wird. Geht das denn so einfach oder bleibt die bestehen, wenn wir die Zahlungsabsicht und unser Einverständnis hierzu bei der Polizei angeben oder wird das Verfahren eingestellt oder wird das weiterverfolgt? Das Problem ist, dass der Schuldner in der Insolvenz ist und wir ihm jetzt natürlich Betrugsabsichten unterstellt haben. Der Schuldner könnte damit seine Restschuldbefreiung verlieren, sollte das Verfahren weitergeführt werden. Anderenfalls würden wir oder besser gesagt der Mandant aber (erstmal) kein Geld sehen.
Danke für Eure Tipps!
LG, Julia
ich habe da mal eine ganz bescheidene Frage:
Wir vertreten einen Mandanten, der für den Gegner an dessen Hausdach Arbeiten getätigt hat. Der Schuldner konnte die Forderung nicht komplett begleichen und hat Ratenzahlung angeboten. Diese hat er jedoch nicht eingehalten, sondern sich trotz Mahnungen gar nicht gerührt...
Nun haben wir Strafanzeige bei der zuständigen Polizei gestellt. Daraufhin hat der Schuldner geschrieben und mitgeteilt, er wolle zum nächsten Monatsersten eine größere Zahlung erbringen und ab März wieder die Ratenzahlung aufnehmen. Im Gegenzug dazu will er aber, dass die Strafanzeige zurückgezogen wird. Geht das denn so einfach oder bleibt die bestehen, wenn wir die Zahlungsabsicht und unser Einverständnis hierzu bei der Polizei angeben oder wird das Verfahren eingestellt oder wird das weiterverfolgt? Das Problem ist, dass der Schuldner in der Insolvenz ist und wir ihm jetzt natürlich Betrugsabsichten unterstellt haben. Der Schuldner könnte damit seine Restschuldbefreiung verlieren, sollte das Verfahren weitergeführt werden. Anderenfalls würden wir oder besser gesagt der Mandant aber (erstmal) kein Geld sehen.
Danke für Eure Tipps!
LG, Julia