Seite 1 von 1

Forderung von Inso erfasst

Verfasst: 08.12.2015, 13:33
von Naturini
Hallo,

ich habe gegen eine Mandantin weil sie unsere Kosten nicht gezahlt hat einen VB durch bekommen und ihr das Konto gepfändet. Wir haben jetzt nach Monaten Post von der Bank bekommen, dass aufgrund der Inso der Mdtin (vor 3 Wochen eröffnet) sie unsere Pfändung für erledigt erachten.

Ich habe aber nie Post vom Insoverwalter bekommen. Habe nur durch die Bank von der Inso erfahren und im Internet nachgeschaut, das stimmt auch mit der Inso. Mache leider sehr wenig Inso-Sachen. Woher weiß ich denn, ob unsere Forderung angemeldet ist. Soll ich beim Insoverwalter anrufen oder wäre es besser gar nichts zu sagen. Wenn sie die Forderung nicht angegeben hätte würde die doch nicht in die Inso mit rein fallen oder?

Re: Forderung von Inso erfasst

Verfasst: 08.12.2015, 13:43
von AliceImWunderland
Eure Forderung ist nicht automatisch angemeldet. Das müsst Ihr schon machen und zwar beim Insolvenzverwalter innerhalb der im Internet bekannt gegebenen Frist.

Re: Forderung von Inso erfasst

Verfasst: 08.12.2015, 13:45
von Laska
Wenn Insoverfahren eröffnet ist, muss man sich den Eröffnungsbeschluss ausdrucken und innerhalb der Anmeldefrist die Forderung beim Insoverwalter anmelden. Die Daten des Insoverwalters findet man im Eröffnungsbeschluss.

Re: Forderung von Inso erfasst

Verfasst: 08.12.2015, 13:52
von sunny84
Wenn sie die Forderung nicht angegeben hätte würde die doch nicht in die Inso mit rein fallen oder?
Eure Forderung fällt automatisch unter die Insolvenz, sofern sie vor Eröffnung des Verf. entstanden ist, egal ob angemeldet oder nicht!

Re: Forderung von Inso erfasst

Verfasst: 08.12.2015, 13:54
von Naturini
Ok super vielen Dank. Hab mich gerade mit dem Gericht in Verbindung gesetzt. Die faxen mir der Eröffnungsbeschluss rüber.