Guten Morgen zusammen
Wir haben hier so gut wie nix mit Privatinsolvenzen zu tun, deshalb blicke ich hier nicht ganz durch und wäre für Hilfe dankbar
Ich habe beim Insolvenzgericht nachgefragt, ob ein Schuldner in der Inso ist. Als Antwort kommt jetzt:
"Das Insolvenzverfahren über das Vermögen .... wird nach Durchführung des Verfahrens aufgehoben."
Der Satz ist schon verwirrend für mich
Dann kommt ein Beschluß:
"In dem Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung ...... wird dem Schuldner die Restschuldbefreiung versagt (§ 298 InsO)."
Weiter steht da, daß die Kostenstunden wegen mangelnder Mitwirkung aufgehoben wurde.
Was heißt das jetzt für die Forderung unseres Mandanten?
Beschlagnahme, Restschuldbefreiung
- Soenny
- Administratorin
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12226
- Registriert: 21.02.2007, 11:07
- Beruf: Bürovorsteherin
- Software: RA-Micro
- Kontaktdaten:
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
- ReNo-Inso 91
- Forenfachkraft
- Beiträge: 145
- Registriert: 01.12.2014, 10:43
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
Könnt jetzt weiter vollstrecken
- Soenny
- Administratorin
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12226
- Registriert: 21.02.2007, 11:07
- Beruf: Bürovorsteherin
- Software: RA-Micro
- Kontaktdaten:
Also kann ich weitermachen, als wenn kein Inso-Verfahren vorhanden ist? Die Sache ist nämlich ziemlich problemantisch, da ich bereits im Mai einen Pfüb wegen einer Gehaltspfändung habe zustellen lassen. Der DS zahlt nicht, rührt sich auch nicht mehr und hat zunächst lediglich mitgeteilt, daß der SC behauptet im Verfahren zu sein. Der SC selber hat keine Einwendungen erhoben. Da der DS sich weigert zu zahlen, müßte ich jetzt Stufenklage einreichen, um zunächst den pfändbaren Betrag zu erfahren und ihn dann zur Zahlung zu bringen.
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
- Soenny
- Administratorin
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12226
- Registriert: 21.02.2007, 11:07
- Beruf: Bürovorsteherin
- Software: RA-Micro
- Kontaktdaten:
Nur Leistung? Nicht Auskunft des pfändbaren Betrages und Auszahlung?
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 652
- Registriert: 17.08.2015, 17:25
- Beruf: Rechtsfachwirt
- Software: RA Win 2000
- Wohnort: Hamburg
http://www.iww.de/ve/archiv/vollstrecku ... rts-f43983Klageanträge
Vielfach besteht die Auffassung, dass der Gläubiger als Kläger den Drittschuldner im Rahmen einer Auskunfts- oder Stufenklage in Anspruch nehmen muss. Diese Ansicht ist jedoch falsch. Der Gläubiger macht die Forderung des Schuldners gegen den Drittschuldner im eigenen Namen mittels Leistungsklage geltend (BGH NJW 84, 1901; NJW 77, 1199).
läuft...
Dazu hätte ich auch eine kurze Frage:
Nach Auskunft des Insolvenzgerichts ist dem Schuldner im Insolvenzverfahren 2010 Restschuldbefreiung erteilt worden.
Dann kann ich doch auch hier ganz normal meine Forderung vollstrecken oder muss ich hier noch irgendwas beachten?
Nach Auskunft des Insolvenzgerichts ist dem Schuldner im Insolvenzverfahren 2010 Restschuldbefreiung erteilt worden.
Dann kann ich doch auch hier ganz normal meine Forderung vollstrecken oder muss ich hier noch irgendwas beachten?