Beschlagnahme, Restschuldbefreiung

Hier hinein gehören alle Themen rund um die Insolvenz.
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Soenny
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#1

25.11.2015, 10:24

Guten Morgen zusammen :wink1

Wir haben hier so gut wie nix mit Privatinsolvenzen zu tun, deshalb blicke ich hier nicht ganz durch und wäre für Hilfe dankbar ;)

Ich habe beim Insolvenzgericht nachgefragt, ob ein Schuldner in der Inso ist. Als Antwort kommt jetzt:

"Das Insolvenzverfahren über das Vermögen .... wird nach Durchführung des Verfahrens aufgehoben."

Der Satz ist schon verwirrend für mich :nachdenk

Dann kommt ein Beschluß:

"In dem Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung ...... wird dem Schuldner die Restschuldbefreiung versagt (§ 298 InsO)."

Weiter steht da, daß die Kostenstunden wegen mangelnder Mitwirkung aufgehoben wurde.

Was heißt das jetzt für die Forderung unseres Mandanten? :nachdenk :kopfkratz
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#2

25.11.2015, 10:24

Besteht weiter.
läuft...
:huch
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#3

25.11.2015, 10:27

Könnt jetzt weiter vollstrecken
:wink1 :wink1
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#4

25.11.2015, 10:35

Also kann ich weitermachen, als wenn kein Inso-Verfahren vorhanden ist? Die Sache ist nämlich ziemlich problemantisch, da ich bereits im Mai einen Pfüb wegen einer Gehaltspfändung habe zustellen lassen. Der DS zahlt nicht, rührt sich auch nicht mehr und hat zunächst lediglich mitgeteilt, daß der SC behauptet im Verfahren zu sein. Der SC selber hat keine Einwendungen erhoben. Da der DS sich weigert zu zahlen, müßte ich jetzt Stufenklage einreichen, um zunächst den pfändbaren Betrag zu erfahren und ihn dann zur Zahlung zu bringen.
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#5

25.11.2015, 10:51

Keine Stufenklage. Leistung.
läuft...
:huch
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#6

25.11.2015, 11:02

:kopfkratz Nur Leistung? Nicht Auskunft des pfändbaren Betrages und Auszahlung? :kopfkratz
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#7

25.11.2015, 11:09

Klageanträge

Vielfach besteht die Auffassung, dass der Gläubiger als Kläger den Drittschuldner im Rahmen einer Auskunfts- oder Stufenklage in Anspruch nehmen muss. Diese Ansicht ist jedoch falsch. Der Gläubiger macht die Forderung des Schuldners gegen den Drittschuldner im eigenen Namen mittels Leistungsklage geltend (BGH NJW 84, 1901; NJW 77, 1199).
http://www.iww.de/ve/archiv/vollstrecku ... rts-f43983
läuft...
:huch
Rehlein87

#8

25.11.2015, 13:59

Dazu hätte ich auch eine kurze Frage:
Nach Auskunft des Insolvenzgerichts ist dem Schuldner im Insolvenzverfahren 2010 Restschuldbefreiung erteilt worden.
Dann kann ich doch auch hier ganz normal meine Forderung vollstrecken oder muss ich hier noch irgendwas beachten?
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#9

25.11.2015, 14:00

Ihr wart Insolvenzgläubiger?
läuft...
:huch
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