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Bericht anfordern ohne Anmeldung Forderung?

Verfasst: 17.11.2015, 10:19
von FeldKiel
Hallo zusammen.

Bin gerade total wirr im Kopf.

Mein Chef will, dass ich den Bericht der Insolvenzverwalterin anfordere. Dabei weiß ich noch gar nicht, ob unser Mandant die Forderung schon selbst angemeldet hat. Hat sich dazu noch nicht gemeldet. Sollte er es noch nicht getan haben, sollen wir das eh machen lt. meinem Chef.

Ich bin jetzt aber der Meinung, dass ich ohne angemeldete Forderung gar keinen Anspruch habe. Kann ich einfach dem Insolvenzgericht gegenüber die Forderung glaubhaft machen und den Bericht abfordern? Bringt das überhaupt was?

Wäre super, wenn mir da einer helfen könnte, damit ich mir hier nicht umsonst den Kopf zerbreche... :kopfkratz

Vielen Dank im Voraus.

Re: Bericht anfordern ohne Anmeldung Forderung?

Verfasst: 17.11.2015, 13:32
von Riverside
Die Berichte sind beim Insolvenzgericht einsehbar, ich meine man kann sie auch gegen Kostenerstattung in Kopie anfordern (war zumindest bei unseren örtlichen InsGerichten so). Manche Insolvenzverwalter sind auch so nett und legen das aufs Fax. Einfach mal anrufen und nachfragen

Re: Bericht anfordern ohne Anmeldung Forderung?

Verfasst: 17.11.2015, 19:09
von paralegal6
Ich würde sagen dass du nur als Gläubiger (also als einer der auch angemeldet hat) das Recht hast den Bericht einzusehen. Der Verwalter ist zu nix verpflichtet. §299 zpo