Berichtigung der Tabelle
Verfasst: 13.10.2015, 16:08
Liebe Insolvenz-Spezis,
wir haben einen Rechtsstreit auf Feststellung der vom Insolvenzverwalter bestrittenen Forderung geführt und gewonnen. Jetzt hab ich den Verwalter aufgefordert, die Tabelle zu berichtigen, und er schreibt zurück, das sei nicht mehr möglich, da das Insolvenzverfahren vor Erlass dieses Urteils bereits nach § 200 aufgehoben worden ist. Heißt das, ich kann mir den Titel in die Haare schmieren oder kann man noch irgendwas damit anfangen? Ich hab ja keinen vollstreckungsfähigen Inhalt außer der Feststellung, dass die Forderung in die Tabelle aufzunehmen ist....![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
wir haben einen Rechtsstreit auf Feststellung der vom Insolvenzverwalter bestrittenen Forderung geführt und gewonnen. Jetzt hab ich den Verwalter aufgefordert, die Tabelle zu berichtigen, und er schreibt zurück, das sei nicht mehr möglich, da das Insolvenzverfahren vor Erlass dieses Urteils bereits nach § 200 aufgehoben worden ist. Heißt das, ich kann mir den Titel in die Haare schmieren oder kann man noch irgendwas damit anfangen? Ich hab ja keinen vollstreckungsfähigen Inhalt außer der Feststellung, dass die Forderung in die Tabelle aufzunehmen ist....
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)