Antrag auf Eröffnung mangels Masse abgewiesen
Verfasst: 01.10.2015, 10:24
Hallo, Ihr Lieben!
Der Antrag eines Schuldners auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde am 20.02.2014 mangels Masse abgewiesen.
Die Forderungen unserer Mandantin entstanden erst ab dem 25.03.2014. Ein Titel vom 28.11.2014 liegt vor.
GV geht noch von einem Vollstreckungsschutz aus. Sein letzter Stand ist aber der 22.01.2014.
Wir können aus dem Titel aber doch vollstrecken, da die Forderung erst nach Abweisung mangels Masse entstanden ist!?
Ganz aussichtslos scheint die Beitreibung nicht zu sein, da im Januar 2015 von einem anderen GV schon ein Teilbetrag beigetrieben werden konnte.
Der Antrag eines Schuldners auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde am 20.02.2014 mangels Masse abgewiesen.
Die Forderungen unserer Mandantin entstanden erst ab dem 25.03.2014. Ein Titel vom 28.11.2014 liegt vor.
GV geht noch von einem Vollstreckungsschutz aus. Sein letzter Stand ist aber der 22.01.2014.
Wir können aus dem Titel aber doch vollstrecken, da die Forderung erst nach Abweisung mangels Masse entstanden ist!?
Ganz aussichtslos scheint die Beitreibung nicht zu sein, da im Januar 2015 von einem anderen GV schon ein Teilbetrag beigetrieben werden konnte.