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Antrag auf Eröffnung mangels Masse abgewiesen

Verfasst: 01.10.2015, 10:24
von tweetyS
Hallo, Ihr Lieben!

Der Antrag eines Schuldners auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde am 20.02.2014 mangels Masse abgewiesen.

Die Forderungen unserer Mandantin entstanden erst ab dem 25.03.2014. Ein Titel vom 28.11.2014 liegt vor.

GV geht noch von einem Vollstreckungsschutz aus. Sein letzter Stand ist aber der 22.01.2014.

Wir können aus dem Titel aber doch vollstrecken, da die Forderung erst nach Abweisung mangels Masse entstanden ist!?

Ganz aussichtslos scheint die Beitreibung nicht zu sein, da im Januar 2015 von einem anderen GV schon ein Teilbetrag beigetrieben werden konnte.

Re: Antrag auf Eröffnung mangels Masse abgewiesen

Verfasst: 01.10.2015, 11:56
von ReNo-Inso 91
Hi,

schau mal im Forum unter "Abweisung mangels masse" .

Re: Antrag auf Eröffnung mangels Masse abgewiesen

Verfasst: 01.10.2015, 12:52
von Pilgrim
Das ist eine Neuforderung, die nichts mit dem InsoVerfahren zu tun hat. Der GVZ muss expliziert darauf hingewiesen werden.

Wenn der Schuldner eine juristische Person ist, dann ist doch da aber eh nichts mehr zu holen. Der Titel ist dann für die Katz. Die Firma wird von Amts wegen gelöscht, wenn das Verfahren mangels Masse abgewiesen worden ist.

Re: Antrag auf Eröffnung mangels Masse abgewiesen

Verfasst: 01.10.2015, 14:07
von tweetyS
Danke für die schnellen Antworten. 8)

@ ReNo-Inso 91: Hatte es mit der Suchfunktion versucht. Kein Treffer. Da ist bei mir wohl was verkehrt.

@ Pilgrim: Es handelt sich um den Inhaber einer Einzelfirma (kein eingetragener Kaufmann). Nur zur Info. :mrgreen:

Re: Antrag auf Eröffnung mangels Masse abgewiesen

Verfasst: 01.10.2015, 14:10
von ReNo-Inso 91
Hm...

ich weiß leider nicht wie ich es dir verlinken kann.

geht nur so:
http://www.foreno.de/zwangsvollstreckun ... 19476.html