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Kontenpfändung nach RSB

Verfasst: 04.09.2015, 09:22
von zmaus2003
Hallo Refas,

folgendes Problem.

Wir haben nach Erteilung der RSB das Konto des Schuldners als Neugläubiger gepfändet.
RSB am 17.04.2015 erteilt
Pfüb zugestellt am 12.05.2015

Nun verlangt der Insolvenzverwalter von uns, die Pfändung umgehend wieder aufzuheben und beruft sich darauf, dass das Kontoguthaben zur Insolvenzmasse gehört. Weiter begründet er führt er hierzu §§ 88 und 89 InsO (Vollstreckungsverbot/ Rückschlagsperre) an.

Hab ich was verpasst? Mir war so, dass nach Erteilung der RSB wieder ganz normal gepfübt und vollstreckt werden darf.

Re: Kontenpfändung nach RSB

Verfasst: 04.09.2015, 09:23
von Tatjana H.
Von wann ist denn der Titel den ihr vollstreckt?

Re: Kontenpfändung nach RSB

Verfasst: 04.09.2015, 09:33
von zmaus2003
Forderung ist nach Insolvenzeröffnung entstanden
Inso 2008 eröffnet
titulierter Forderung stammt aus 2014

Re: Kontenpfändung nach RSB

Verfasst: 04.09.2015, 09:35
von zmaus2003
FALSCH !!! SORRY

wir haben 2014 die Kontenpfändung erwirkt also vor Erteilung der RSB

Re: Kontenpfändung nach RSB

Verfasst: 04.09.2015, 09:38
von Maddien
Und woraus genau resultiert nun Deine Verwunderung über die Aufforderung des Insolvenzverwalters? :)

Re: Kontenpfändung nach RSB

Verfasst: 04.09.2015, 09:41
von ReNo-Inso 91
die Erteilung der Restschuldbefreiung wird schon mit Eröffnung neuerdings erlassen.

Re: Kontenpfändung nach RSB

Verfasst: 04.09.2015, 09:42
von zmaus2003
"Grundsätzlich bestehen während der Wohlverhaltensperiode für Neugläubiger keine Vollstreckungsbeschränkungen, weil der Anwendungsbereich des § 294 Abs. 1 InsO die Neugläubiger nicht mitumfasst."
Weswegen verlangt der InsoVerwalter nun die Aufhebung meiner Pfändung?

Steh irgendwie auf dem Schlauch und seh den Wald vor Bäumen nicht

Re: Kontenpfändung nach RSB

Verfasst: 04.09.2015, 10:01
von Tatjana H.
Was mich viel mehr irritiert ist die Tatsache, dass der Schuldner die RSB bekommen hat wenn ihr während der Inso gepfändet habt.

Re: Kontenpfändung nach RSB

Verfasst: 04.09.2015, 10:10
von zmaus2003
wir sind Neugläubiger
solange kein Insogläubiger oder der InsoV Antrag auf Versagung stellt, sollte dies so rechtens sein

ABER! Darf der Insolvenzverwalter von mir verlangen, dass ich die Pfändung zurücknehmen muss.

Es handelt sich übrigens um ein P-Konto

Re: Kontenpfändung nach RSB

Verfasst: 13.09.2015, 20:21
von advocatus diaboli
Tatjana H. hat geschrieben:Was mich viel mehr irritiert ist die Tatsache, dass der Schuldner die RSB bekommen hat wenn ihr während der Inso gepfändet habt.
Das hindert die Erteilung der RSB nicht.

Handelt es sich hier evtl. um ein sog. asymetrisches Verfahren (RSB erteilt, aber Insolvenzverfahren noch nicht aufgehoben)? Oder hat das eröffnete Verfahren sehr lange und die WVP sehr kurz gedauert? Anders kann ich mir die Aussage nicht erklären, dass irgendwas vom Konto (also den Freibetrag übersteigende Geldeingänge) zur Insolvenzmasse gehören sollen.