Kontenpfändung nach RSB

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zmaus2003
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#1

04.09.2015, 09:22

Hallo Refas,

folgendes Problem.

Wir haben nach Erteilung der RSB das Konto des Schuldners als Neugläubiger gepfändet.
RSB am 17.04.2015 erteilt
Pfüb zugestellt am 12.05.2015

Nun verlangt der Insolvenzverwalter von uns, die Pfändung umgehend wieder aufzuheben und beruft sich darauf, dass das Kontoguthaben zur Insolvenzmasse gehört. Weiter begründet er führt er hierzu §§ 88 und 89 InsO (Vollstreckungsverbot/ Rückschlagsperre) an.

Hab ich was verpasst? Mir war so, dass nach Erteilung der RSB wieder ganz normal gepfübt und vollstreckt werden darf.
Tatjana H.
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#2

04.09.2015, 09:23

Von wann ist denn der Titel den ihr vollstreckt?
Tatjana

218 etwaige Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und gehören zu meinem großartigen Plan die Weltherrschaft an mich zu reißen 81

Es ist unmöglich jemanden etwas beizubringen, von dem er glaubt, das er es schon weiß.

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Flauschig? Am Ar..... Ich würde dich mit einer Schaufel bürsten :haue
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#3

04.09.2015, 09:33

Forderung ist nach Insolvenzeröffnung entstanden
Inso 2008 eröffnet
titulierter Forderung stammt aus 2014
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#4

04.09.2015, 09:35

FALSCH !!! SORRY

wir haben 2014 die Kontenpfändung erwirkt also vor Erteilung der RSB
Maddien
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#5

04.09.2015, 09:38

Und woraus genau resultiert nun Deine Verwunderung über die Aufforderung des Insolvenzverwalters? :)
läuft...
:huch
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#6

04.09.2015, 09:41

die Erteilung der Restschuldbefreiung wird schon mit Eröffnung neuerdings erlassen.
:wink1 :wink1
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#7

04.09.2015, 09:42

"Grundsätzlich bestehen während der Wohlverhaltensperiode für Neugläubiger keine Vollstreckungsbeschränkungen, weil der Anwendungsbereich des § 294 Abs. 1 InsO die Neugläubiger nicht mitumfasst."
Weswegen verlangt der InsoVerwalter nun die Aufhebung meiner Pfändung?

Steh irgendwie auf dem Schlauch und seh den Wald vor Bäumen nicht
Tatjana H.
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#8

04.09.2015, 10:01

Was mich viel mehr irritiert ist die Tatsache, dass der Schuldner die RSB bekommen hat wenn ihr während der Inso gepfändet habt.
Tatjana

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#9

04.09.2015, 10:10

wir sind Neugläubiger
solange kein Insogläubiger oder der InsoV Antrag auf Versagung stellt, sollte dies so rechtens sein

ABER! Darf der Insolvenzverwalter von mir verlangen, dass ich die Pfändung zurücknehmen muss.

Es handelt sich übrigens um ein P-Konto
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#10

13.09.2015, 20:21

Tatjana H. hat geschrieben:Was mich viel mehr irritiert ist die Tatsache, dass der Schuldner die RSB bekommen hat wenn ihr während der Inso gepfändet habt.
Das hindert die Erteilung der RSB nicht.

Handelt es sich hier evtl. um ein sog. asymetrisches Verfahren (RSB erteilt, aber Insolvenzverfahren noch nicht aufgehoben)? Oder hat das eröffnete Verfahren sehr lange und die WVP sehr kurz gedauert? Anders kann ich mir die Aussage nicht erklären, dass irgendwas vom Konto (also den Freibetrag übersteigende Geldeingänge) zur Insolvenzmasse gehören sollen.
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