Hallo Refas,
folgendes Problem.
Wir haben nach Erteilung der RSB das Konto des Schuldners als Neugläubiger gepfändet.
RSB am 17.04.2015 erteilt
Pfüb zugestellt am 12.05.2015
Nun verlangt der Insolvenzverwalter von uns, die Pfändung umgehend wieder aufzuheben und beruft sich darauf, dass das Kontoguthaben zur Insolvenzmasse gehört. Weiter begründet er führt er hierzu §§ 88 und 89 InsO (Vollstreckungsverbot/ Rückschlagsperre) an.
Hab ich was verpasst? Mir war so, dass nach Erteilung der RSB wieder ganz normal gepfübt und vollstreckt werden darf.
Kontenpfändung nach RSB
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Von wann ist denn der Titel den ihr vollstreckt?
Tatjana
etwaige Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und gehören zu meinem großartigen Plan die Weltherrschaft an mich zu reißen
Es ist unmöglich jemanden etwas beizubringen, von dem er glaubt, das er es schon weiß.
Manieren machen uns zu Menschen
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Flauschig? Am Ar..... Ich würde dich mit einer Schaufel bürsten
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die Erteilung der Restschuldbefreiung wird schon mit Eröffnung neuerdings erlassen.
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"Grundsätzlich bestehen während der Wohlverhaltensperiode für Neugläubiger keine Vollstreckungsbeschränkungen, weil der Anwendungsbereich des § 294 Abs. 1 InsO die Neugläubiger nicht mitumfasst."
Weswegen verlangt der InsoVerwalter nun die Aufhebung meiner Pfändung?
Steh irgendwie auf dem Schlauch und seh den Wald vor Bäumen nicht
Weswegen verlangt der InsoVerwalter nun die Aufhebung meiner Pfändung?
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Was mich viel mehr irritiert ist die Tatsache, dass der Schuldner die RSB bekommen hat wenn ihr während der Inso gepfändet habt.
Tatjana
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wir sind Neugläubiger
solange kein Insogläubiger oder der InsoV Antrag auf Versagung stellt, sollte dies so rechtens sein
ABER! Darf der Insolvenzverwalter von mir verlangen, dass ich die Pfändung zurücknehmen muss.
Es handelt sich übrigens um ein P-Konto
solange kein Insogläubiger oder der InsoV Antrag auf Versagung stellt, sollte dies so rechtens sein
ABER! Darf der Insolvenzverwalter von mir verlangen, dass ich die Pfändung zurücknehmen muss.
Es handelt sich übrigens um ein P-Konto
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Das hindert die Erteilung der RSB nicht.Tatjana H. hat geschrieben:Was mich viel mehr irritiert ist die Tatsache, dass der Schuldner die RSB bekommen hat wenn ihr während der Inso gepfändet habt.
Handelt es sich hier evtl. um ein sog. asymetrisches Verfahren (RSB erteilt, aber Insolvenzverfahren noch nicht aufgehoben)? Oder hat das eröffnete Verfahren sehr lange und die WVP sehr kurz gedauert? Anders kann ich mir die Aussage nicht erklären, dass irgendwas vom Konto (also den Freibetrag übersteigende Geldeingänge) zur Insolvenzmasse gehören sollen.