Pfändung, InsO
Verfasst: 29.08.2015, 15:42
Hallöschen.
Bin mir nicht ganz sicher, ob dieser Beitrag hier rein gehört. Wenn nicht, bitte verschieben. Danke.
Ich arbeite seit kurzem in der außergerichtlichen Schuldenbereinigung bei einem Anwalt. Dazu gehört es auch, dass monatlich oder quartalsweise die Mandanten uns ihre Gehaltsnachweise übersenden. Diese leiten wir an die Insolvenzverwalter nach Prüfung weiter. Wir fertigen dann für uns eine Tabelle an, um zu sehen, was zu pfänden ist, was gepfändet wurde usw.
Nun zu unserem Problem.
Wir haben 2-3 Mandanten, die bekommen bei ihren monatlichen Gehaltszahlungen Nachzahlungen auch für die verschiedensten Vormonate. Zum Beispiel: In der August-Abrechnung wird das Gehalt für August gezahlt, dann noch die Nachzahlung für die Monate Juli, Juni, Mai, April. Dies passiert jeden Monat.
Welcher zu pfändende Wert wird nun angesetzt? Der Wert, der sich aus der August-Rechnung incl. der Nachzahlungen für die Monate April bis Juli errechnet oder aber nur der reine August-Wert (plus evtl. spätere Nachzahlungen für den August)?
Ich hab da auch schon das Internet bemüht, finde da aber nicht so 100 % passendes. Habt Ihr da evtl. eine Ahnung? Gut wären auch Rechtssprechungen bzw. Urteile, die wir dann als Grundlage nehmen können.
Wie wir festgestellt haben, handhaben die Insolvenzverwalter das auch völlig unterschiedlich und nicht einheitlich. Sieht also so aus, als gäbe es da keine richtige Grundlage für.
Bin mir nicht ganz sicher, ob dieser Beitrag hier rein gehört. Wenn nicht, bitte verschieben. Danke.
Ich arbeite seit kurzem in der außergerichtlichen Schuldenbereinigung bei einem Anwalt. Dazu gehört es auch, dass monatlich oder quartalsweise die Mandanten uns ihre Gehaltsnachweise übersenden. Diese leiten wir an die Insolvenzverwalter nach Prüfung weiter. Wir fertigen dann für uns eine Tabelle an, um zu sehen, was zu pfänden ist, was gepfändet wurde usw.
Nun zu unserem Problem.
Wir haben 2-3 Mandanten, die bekommen bei ihren monatlichen Gehaltszahlungen Nachzahlungen auch für die verschiedensten Vormonate. Zum Beispiel: In der August-Abrechnung wird das Gehalt für August gezahlt, dann noch die Nachzahlung für die Monate Juli, Juni, Mai, April. Dies passiert jeden Monat.
Welcher zu pfändende Wert wird nun angesetzt? Der Wert, der sich aus der August-Rechnung incl. der Nachzahlungen für die Monate April bis Juli errechnet oder aber nur der reine August-Wert (plus evtl. spätere Nachzahlungen für den August)?
Ich hab da auch schon das Internet bemüht, finde da aber nicht so 100 % passendes. Habt Ihr da evtl. eine Ahnung? Gut wären auch Rechtssprechungen bzw. Urteile, die wir dann als Grundlage nehmen können.
Wie wir festgestellt haben, handhaben die Insolvenzverwalter das auch völlig unterschiedlich und nicht einheitlich. Sieht also so aus, als gäbe es da keine richtige Grundlage für.