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Zahlung durch Schuldner nach Aufhebung Insolvenzverfahren

Verfasst: 19.08.2015, 14:44
von Aelizia
Hallo zusammen :wink1

Wir haben eine Forderung im Insolvenzverfahren angemeldet.

Im Februar wurde dem Schuldner mit Beschluss Restschuldbefreiung angekündigt, im März wurde das Insolvenzverfahren aufgehoben.

Nun meldet sich der Schuldner und will einen Vergleichsbetrag zahlen (Hälfte der Forderung - rd. 100 €).

Dürfte er das überhaupt? Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens dürfen durch den Schuldner doch keine Zahlungen an Insolvenzgläubiger mehr geleistet werden, oder?


lg
aelizia

Re: Zahlung durch Schuldner nach Aufhebung Insolvenzverfahre

Verfasst: 20.08.2015, 12:50
von Aelizia
:schieb

Re: Zahlung durch Schuldner nach Aufhebung Insolvenzverfahre

Verfasst: 20.08.2015, 14:58
von samsara
Vielleicht will sich der Schuldner mit allen Gläubigern vergleichen, damit er die Restschuldbefreiung früher erlangt (und nicht erst nach ~ 6 Jahren).

Re: Zahlung durch Schuldner nach Aufhebung Insolvenzverfahre

Verfasst: 20.08.2015, 15:30
von Aelizia
Das ist natürlich möglich.

Und in diesem Fall dürfte er auch Zahlung leisten?

Re: Zahlung durch Schuldner nach Aufhebung Insolvenzverfahre

Verfasst: 13.09.2015, 20:25
von advocatus diaboli
Ja.

Wenn er allen dieselbe Quote anbietet/zahlt, wird niemand ein Sondervorteil (§ 294 Abs. 2 InsO) gewährt.