Insolvenz Frist gegen Verwerfung sofortige Beschwerde

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Petra S.
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#1

11.08.2015, 13:05

Hallo zusammen,

wir haben hier eine alte Insolvenzsache, wo dem Insolvenzschuldner die gewährte Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens aufgehoben wurde.Hiergegen hat mein Chef sofortige Beschwerde eingelegt, die aber jetzt zurückgewiesen ("als unzulässig verworfen") wurde.

Gibt es da jetzt noch ein weiteres Rechtsmittel, was wir gegen die Rückweisung einlegen können?

Ich bin in den Insolvenzsachen nicht (mehr) so wirklich bewandert und habe auch im Internet so nix gefunden. Von daher hoffe ich auf Euren Wissenschatz.

Sonnige Grüße,
Petra
Tatjana H.
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#2

11.08.2015, 13:57

Hallo :)

https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Beho ... /index.php

Schau mal hier ganz unten, das dürfte es schon sein, oder?
Tatjana

218 etwaige Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und gehören zu meinem großartigen Plan die Weltherrschaft an mich zu reißen 81

Es ist unmöglich jemanden etwas beizubringen, von dem er glaubt, das er es schon weiß.

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Flauschig? Am Ar..... Ich würde dich mit einer Schaufel bürsten :haue
Petra S.
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#3

11.08.2015, 15:50

Super! Vielen Dank! Auf Euch hier ist Verlass!! :thx :thx :thx
Petra S.
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#4

11.08.2015, 16:00

Hm, habe jetzt gerade gelesen, dass es Strafrecht betrifft. Ist es denn im Insolvenzverfahren genauso?
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advocatus diaboli
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#5

13.09.2015, 20:47

In Insolvenzverfahren ist die Rechtsbeschwerde gegen Beschwerdeentscheidungen des Landgerichts nur statthaft, wenn das Landgericht sie zugelassen hat (§ 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO).

Die weitere Alternative "im Gesetz ausdrücklich bestimmt" (§ 574 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) wurde für Insolvenzverfahren im Jahr 2011 gestrichen.
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