Verfahren aufgehoben während Feststellungsklage
Verfasst: 30.07.2015, 10:59
Hallo zusammen,
Momentan ist eine Feststellungsklage am Amtsgericht anhängig und das Verfahren wurde nach § 200 InsO aufgehoben. Wieso glaubt das Gericht es ist Erledigung eingetreten?
Die einzige Erklärung, die ich hierzu habe ist, dass der Schuldner seine Verfügungsmacht wieder erhält.
Aber ich habe gelesen, dass das nur für eine Einstellung nach § 203 ff InsO gilt aber nicht für eine Aufhebung. Hier wird das Verfahren fortgeführt, vor allen Dingen wenn Masse gemäß § 189 Abs. 2 Inso zurück behalten wurde.
Und beeinflusst die Tatsache, dass der Aufhebungsbescheid noch nicht rechtskräftig ist irgendetwas?
Ich suche jetzt schon seit Tagen, aber finde nur widersprüchliches Zeug und erhoffe mir, dass es irgendein Pro weiss.
Vielen Dank!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Momentan ist eine Feststellungsklage am Amtsgericht anhängig und das Verfahren wurde nach § 200 InsO aufgehoben. Wieso glaubt das Gericht es ist Erledigung eingetreten?
Die einzige Erklärung, die ich hierzu habe ist, dass der Schuldner seine Verfügungsmacht wieder erhält.
Aber ich habe gelesen, dass das nur für eine Einstellung nach § 203 ff InsO gilt aber nicht für eine Aufhebung. Hier wird das Verfahren fortgeführt, vor allen Dingen wenn Masse gemäß § 189 Abs. 2 Inso zurück behalten wurde.
Und beeinflusst die Tatsache, dass der Aufhebungsbescheid noch nicht rechtskräftig ist irgendetwas?
Ich suche jetzt schon seit Tagen, aber finde nur widersprüchliches Zeug und erhoffe mir, dass es irgendein Pro weiss.
Vielen Dank!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!