Insolvenzverfahren eingestellt

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Karin N.
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#1

04.06.2015, 11:02

Hallo,

ich hoffe hier kann mir jemand meine Frage beantworten.

Wir haben eine Angelegenheit wo wir Klage gegen eine GmbH eingereicht haben und das Gericht teilte uns nach kurzem Schriftwechsel mit, dass gegen die Beklagte ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Wir haben daraufhin die Klage zurückgenommen und unsere Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet. Nun haben wir unter Insolvenzbekanntmachungen.de gelesen, dass die Entscheidungsfreiheit der Geschäftsführer eingeschränkt und das Insolvenzverfahren mangels deckender Masse eingestellt wurde. Die Gesellschaft ist aufgelöst...
Es gibt dadurch logischerweise keine vollstreckbare Ausfertigung der Insolvenztabelle und auch sonst haben wir keinen Titel. Unsere Forderung haben wir nicht als vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung angemeldet.

Meine Frage ist nun: Können wir hier noch irgendwas bzgl. der ehemaligen Geschäftsführer machen? :oops:
Pitt
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#2

04.06.2015, 13:54

Für eine persönliche Inanspruchnahme der Geschäftsführer/Gesellschafter der GmbH müsste hier schon ein Fall von Insolvenzverschleppung oder Eingehungsbetrug vorliegen. Wenn es hierzu keine Hinweise im Gutachten des Insolvenzverwalters gibt, war's das meines Erachtens.
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Kanzleihund
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#3

05.06.2015, 10:32

Manchmal stellt sich die Insolvenzverschleppung auch erst später heraus. Ich würde mal bei der zuständigen Staatsanwaltschaft nachfragen, ob es ein Ermittlungsverfahren gibt und evtl. Akteneinsicht beantragen. Das Insolvenzgericht muss der Staatsanwaltschaft bei jeder Unternehmensinsolvenz eine Mitteilung über die Verfahrenseröffnung machen. Evtl. könntet ihr auch beim Insolvenzgericht Akteneinsicht nehmen. Immerhin seid ihr Gläubiger. Unter Umständen ist bei dem Geschäftsführer gar nix zu holen und der Insolvenzverwalter hat das in seinen halbjährlich zu erstattenden Berichten vermerkt.
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Karin N.
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#4

09.06.2015, 11:34

Vielen Dank für Eure Antworten.
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