Steuererstattung

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kimey
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#1

28.05.2015, 17:33

Hallo ihr lieben :)

Unser Schuldner hat am 16.6.2014 die Restschulsbefreiung erlangt. Heute kam ein Screiben vom Finanzamt für die Einkommensteuerrückerstattung 2014.

Nun meine Frage, fällt die Rückerstattung noch unter die Masse? Oder bekommt der Schuldner die Rückerstattung?
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Kanzleihund
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#2

28.05.2015, 18:01

Wurde insoweit der Insolvenzbeschlag aufrecht erhalten?
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kordula32
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#3

03.06.2015, 10:41

Steuererstattungen fallen bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens in die Insolvenzmasse. Ab RSB-Phase stehen Steuererstattungen dem Schuldner vollständig zu.
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#4

03.06.2015, 12:07

kordula32 hat geschrieben:Steuererstattungen fallen bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens in die Insolvenzmasse
Grundsätzlich ist dies richtig. Wenn das Verfahren - wie vorliegend - aufgehoben wird, entfällt aber die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters. Dann kann der Insolvenzschuldner wieder über sein Vermögen verfügen.
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kordula32
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#5

03.06.2015, 12:44

wir ziehen diese immer vom Schuldner ein. Das Insolvenzgericht wird auch hier eine Anfrage halten, was mit den Erstattungen ist. Zusätzlich verfügen wir eine Abtretung für evtl. Steuererstattungen. Wird aber auch mal nicht gemacht. Definitiv sind diese vom Schuldner bis zu diesem Zeitpunkt zu zahlen.
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#6

03.06.2015, 14:41

Heißt das jetzt die Steuererstattung bekommt jetzt unser Schuldner? :-?
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#7

05.06.2015, 10:29

kimey hat geschrieben:Heißt das jetzt die Steuererstattung bekommt jetzt unser Schuldner? :-?
Kommt darauf an, ob der Insolvenzbeschlaf aufrecht erhalten wurde oder ihr die Steuererstattung, wie von kordula beschrieben, gesichert habt.
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#8

05.06.2015, 22:58

Wenn dem Schuldner in 06/2014 RSB erteilt wurde und jetzt die Einkommensteuererstattung für 2014 erfolgt, kann diese nur (anteilig) massezugehörig und damit Gegenstand einer Nachtragsverteilung sein, wenn und soweit das Insolvenzverfahren erst in 2014 aufgehoben wurde.
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