Insoverf ja oder nein?

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Erdbeere23
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#1

18.03.2015, 14:30

Hallo Liebe Kollegen und Kolleginnen,

habe heute eine Akte auf den Tisch bekommen in der ich mal einen kleinen Denkanstoß bräuchte.

Folgender Fall:
2011 wurde ein Vergleich geschlossen. Der Gegner (GmbH) erklärte sich bereit zur entgültigen Erledigung einen Betrag XY an unsere Mandanschaft in mehreren Raten zu zahlen. Der Geschäftsführer der GmbH ist verstorben und seitdem kamen keine Zahlungen mehr. 2012 kam dann vom Gericht ein Beschluss, dass die GmbH die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt hat und ein RA zunächst ein Gutachten erstellen möge. Nun, seit dem ist hier in der Akte auch nichts mehr passiert. Ich soll jetzt heraus finden, wie hier der Stand der Dinge ist. Auf "insolvenzbekanntmachungen.de" habe ich nichts gefunden und im Handelsregister steht was von einer Löschung der Gesellschft von Amts wegen.

Hattet ihr eventuell schon mal so einen Fall?

Wir machen hier eig. ausschließlich Medienrecht, kenne mich so gar nicht mit Insolvenzrecht aus :S
Pitt
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#2

18.03.2015, 14:40

Das kommt z. B. vor, wenn keine die Kosten des Insolvenzverfahrens deckende Masse vorhanden ist. Dann wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen Masseunzulänglichkeit abgelehnt und die Gesellschaft von Amts wegen gelöscht. Ich würde mit dem damals vom Inso-Gericht beauftragten Gutachter Kontakt aufnehmen, um das zu klären.
Erdbeere23
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#3

18.03.2015, 15:18

Das werden wir machen.

Wie ist das denn noch mal mit der Verjährung bei einem Vergleich?
mrsgoalkeeper
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#4

18.03.2015, 15:22

Wenn die Firma von Amts wegen wegen Vermögenslosigkeit gelöscht ist, kannst Du eh nichts mehr machen ;)

Aber ganz grundsätzlich unterliegen Titel der langen Verjährung 8)
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
Erdbeere23
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#5

18.03.2015, 18:56

Der Vergleich wurde nicht protokolliert :S
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#6

19.03.2015, 10:18

Wenn die Firma von Amts wegen gelöscht wurde, gehe ich davon aus, dass die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde.

Firma ist erloschen, also könnt ihr aus einem Titel oder auch außergerichtlichen Vergleich nichts mehr holen.
Dracarys!

Nenn mir eine Farbe zwischen 1 und 10. Aber nicht Februar! Das ist kein Land!
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#7

01.04.2015, 11:21

Wird eine GmbH nicht automatisch mit Insolvenzeröffnung von Amts wegen gelöscht, egal wie das InsoVerfahren ausgeht? Oder sehe ich das falsch? Es ist doch dabei egal, ob mangels Masse die Eröffnung abgelehnt wurde oder das Verfahren eröffnet wurde. Oder?
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#8

28.05.2015, 10:03

Kann man das irgendwo nachlesen? mein chef hätte es gern schwarz auf weiß, da es um eine menge geld geht.
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#9

28.05.2015, 10:46

Ich gehe davon aus, dass das Verfahren mangels Masse nicht eröffnet wurde. Das Problem dabei ist, dass für die Bekanntmachungen in www.insolvenzbekanntmachungen.de insoweit relativ kurze Löschungsfristen geltend.

Ich würde mir mal das Gutachten anfordern. Erstens heißt "mangels Masse" nämlich nicht, dass bei der Gesellschaft überhaupt kein Vermögen vorhanden ist. Dieses deckt eben nur die Verfahrenskosten nicht. Zweitens wäre anhand des Gutachtens zu prüfen, ob nicht ein Fall des § 64 GmbHG vorliegt. Dazu kann man auch mal bei der zuständigen Staatsanwaltschaft nachfragen, ob gegen den Geschäftsführer ein Ermittlungsverfahren eröffnet wurde und welches Ende dieses genommen hat.

Letztendlich dürfte der Vergleichsschluss ein Anerkenntnis, welches eine komplett neue Verjährungsfrist auslöst, sein.
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Erdbeere23
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#10

28.05.2015, 11:56

Okay, dann werde ich mich mal an den Rechtsanwalt wenden, der das Gutachten erstellt hat. Wobei ich davon ausgehe, dass ein Fall des § 64 GmbHG hier nicht vorliegen dürfte. Die Akte ist aus 2010 und die einzige Zahlung, die hier geleistet wurde, ist vor der Eröffnung des Verfahrens gewesen. Den Tipp mit der Staatsanwaltshaft werde ich auch mal an meinen Chef weiterleiten. Nur was die Verjährung betrifft, so dürfte diese Ende 2014 eingetreten sein, da der Vergleichsschluss ja schon 2011 war.
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