Hallo liebe Forenmitglieder,
ich habe folgenden Sachverhalt, bin mir aber nicht sicher, ob ich diese Forderung als vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung anmelden kann zum Insolvenzverfahren:
Mein Chef (Notar) wurde aufgefordert, die Notargebühren, welche bis heute nicht bezahlt wurden, zum Insolvenzverfahren anzumelden.
Mein Chef hatte seinerzeit Strafantrag gestellt gegen den Mandanten wegen Eingehungsbetrag. Zum Zeitpunkt der Beauftragung meines Chefs erhielt er Leistungen nach dem SGB II und hatte bereits die EV abgegeben. Durch die Staatsanwaltschaft erhielten wir dann die Mitteilung, dass der Mandant bereits wegen eines anderen Delikts zu einer erheblichen Strafe verurteilt wurde und die zu erwartende Strafe wegen des Eingehungsbetruges nicht erheblich ins Gewicht fallen würde. Also wurde das eingestellt.
Kann ich die Notargebühren nun in Verbindung mit dem Tatbestand der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung anmelden? Kennt sich da jemand aus?
Anmeldung als vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung?
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
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Hallo Themenstarter/in
Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit
Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)
www.foreno.de/foreno-grundlagen.php
Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist ).
Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.
Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.
Vielen Dank,
Das Forenteam.
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So, hab mein Profil jetzt ergänzt, da ich lange nicht angemeldet war hier, ist mir diese Neuerung entgangen.
Liebe Grüße
Findik
[color=blue]Der Verstand und die Fähigkeit, ihn zu gebrauchen, sind zwei verschiedene Gaben.[/color]
Findik
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