Wie geht es jetzt weiter?!
Verfasst: 15.12.2014, 11:20
Hallo in die Runde!
Wir haben mit Insolvenz nicht sehr oft zu tun, deshalb habe ich hier eine Frage an die Insolvenzprofis:
Unser Mandant hatte eine Forderung gegen seinen Arbeitgeber (Einzelfirma). Über das Vermögen dieser Einzelfirma ist im Jahr 2007 das Inso-Verfahren eröffnet worden. Die Forderung unserers Mandanten wurde in voller Höhe zur Tabelle festgestellt. Dann haben wir im Laufe der letzten 7 Jahre zwei Mal geringe Zahlungen vom Treuhänder bekommen.
In der ganzen Zeit haben wir weder seitens des Gerichts noch seitens des Treuhänders irgendwelche Mitteilungen erhalten. Jetzt, im Jahr 2014 schickt uns das Gericht kommentarlos den Tabellenauszug und den seinerzeit eingereichten Vollstreckungstitel zurück. Weder auf dem Tabellenauszug noch auf dem Titel sind irgendwelche Vermerke seitens des Gerichts.
Meine Frage ist nun: wird nicht am Ende des Inso-Verfahrens der Titel seitens des Gerichts entwertet?
Wenn ich hier doch den Tabellenauszug habe (was ja für sich ein vollstreckbarer Titel ist) und den Original-Titel, dann könnte ich doch wieder gegen den Schuldner vollstrecken.
Was meint Ihr? Ist es die normale Vorgehensweise des Inso-Gerichts, wie das jetzt gelaufen ist?
Wir haben mit Insolvenz nicht sehr oft zu tun, deshalb habe ich hier eine Frage an die Insolvenzprofis:
Unser Mandant hatte eine Forderung gegen seinen Arbeitgeber (Einzelfirma). Über das Vermögen dieser Einzelfirma ist im Jahr 2007 das Inso-Verfahren eröffnet worden. Die Forderung unserers Mandanten wurde in voller Höhe zur Tabelle festgestellt. Dann haben wir im Laufe der letzten 7 Jahre zwei Mal geringe Zahlungen vom Treuhänder bekommen.
In der ganzen Zeit haben wir weder seitens des Gerichts noch seitens des Treuhänders irgendwelche Mitteilungen erhalten. Jetzt, im Jahr 2014 schickt uns das Gericht kommentarlos den Tabellenauszug und den seinerzeit eingereichten Vollstreckungstitel zurück. Weder auf dem Tabellenauszug noch auf dem Titel sind irgendwelche Vermerke seitens des Gerichts.
Meine Frage ist nun: wird nicht am Ende des Inso-Verfahrens der Titel seitens des Gerichts entwertet?
Wenn ich hier doch den Tabellenauszug habe (was ja für sich ein vollstreckbarer Titel ist) und den Original-Titel, dann könnte ich doch wieder gegen den Schuldner vollstrecken.
Was meint Ihr? Ist es die normale Vorgehensweise des Inso-Gerichts, wie das jetzt gelaufen ist?