Folgendes:
Ein Schuldner ist jahrelang in ALG II Bezug und unpfändbar. Auf mein anraten sollte er Inso anmelden hat er auch gemacht. Treuhänder wurde bestellt. Masse gab es keine. Nach wie vor keine pfändbaren Einkünfte, die verteilt werden könnten. Nun kam der erste Bericht vom TH. Hier wird glasklar geschrieben das der Schuldner kein Interesse mehr an der Inso hat. Schuldner wurde aufgefordert Bewerbungen nach zu weisen diverse andere Unterlagen. All dem kam er nicht nach. Die Androhung der TH mit der Restschuldbefreiung, wurde vom Schuldner, abgewunken und erklärt das ihm die Auflagen der Inso, zu extrem sind und er gerne auf die ganze Sache inkl. Restschuldbefreiung verzichtet. Da sowieso nix zu holen ist er bis zum lebensende aufständischen Gelder angewiesen sein wird. Das die Erben bereits im Testament ( hab ich nie zu Gesicht bekommen) steht das die Erben ausschlagen sollen und die Forderungen dann sowieso alle ins Wasser fallen. (7 seitige Erklärung wie seine Zukunft usw aussehen wird). So was für Möglichkeiten gibt es noch wenn die Versagung an sich kein Druckmittel mehr ist? Die Stundungsaufhebung wird wohl irgendwann beschlossen aber bezwecken wird sie wohl nix. Was wäre weiter zu tun ?
Schuldner will plötzlich Inso nicht mehr
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kommt er seinen Verpflichtungen nicht nach, so wird als allererst ja die Verfahrenskostenstundung aufgehoben, dann muß er ja die Treuhändervergütung von jährlich 119 EUR zahlen tut er das nicht, stellt der Treuhänder Versagungsantrag und er ist aus dem Verfahren. Wenn er nicht mitarbeitet, dann kann man ihm auch nicht mehr helfen. Sofern er mit der ganzen Sache überfordert ist, könnte ein Betreuer vielleicht die Lösung sein, die ihm in seiner Vermögenssorge betreut.
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Also könne wir an sich garnichts mehr machen wenn der Schuldner nicht mehr will kommt Versagung verfahren ist beendet und alles ist wie vor der Inso?
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Also irgendwie stelle ich mir gerade 2 Fragen:
1. Wieso rätst Du als -RA-Fachangestellter jemandem zu einem Insolvenzverfahren? Dürfen wir sowas überhaupt?
2. Wenn der Schuldner selber schon keine Lust mehr hat, was willst Du da noch für ihn tun? Das ist doch sein Problem. Warum willst Du dich da noch in irgendeiner Form "ins Zeug legen"?
1. Wieso rätst Du als -RA-Fachangestellter jemandem zu einem Insolvenzverfahren? Dürfen wir sowas überhaupt?
2. Wenn der Schuldner selber schon keine Lust mehr hat, was willst Du da noch für ihn tun? Das ist doch sein Problem. Warum willst Du dich da noch in irgendeiner Form "ins Zeug legen"?
LG von der Inso-Tante