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pfändbares Einkommen nach Erhöhung Freigrenze

Verfasst: 02.09.2014, 15:31
von jessejames
Hallo ihr Lieben,

mich ärgern mal wieder die lieben Insolvenzschuldner ... :shock:

Wir sind Insolvenzverwalter und ich habe ein Problem bei der Berechnung der pfändbaren Einkommensanteile des Schuldners. Eigentlich brauch ich das ja alles nur bei RA Micro aus der Pfändungstabelle abzulesen. Eigentlich liegt die Pfändungsfreigrenze bei 1.50,00€ ohne Unterhaltsverpflichtungen.

Ich habe jetzt aber einen Gerichtsbeschluss vorliegen, in dem steht "...wird der dem Schuldner aus der Insolvenzmasse monatlich als pfandfrei zu belassener Betrag seines Einkommens festgesetzt auf €1.365,28"

Kann mir jemand sagen, wie ich jetzt den pfändbaren Lohnanteil berechne. Der Schuldner verdient immerhin 1.806,29.

ich danke euch schon mal im Voraus. :wink1

Re: pfändbares Einkommen nach Erhöhung Freigrenze

Verfasst: 02.09.2014, 16:17
von Pepples
Einfach vom Einkommen den pfandfreien Betrag abziehen. :pfeif

Re: pfändbares Einkommen nach Erhöhung Freigrenze

Verfasst: 03.09.2014, 21:27
von Inso-Tante
Dann hat der Schuldner vermutlich aus irgendwelchen Gründen beantragt, dass ihm mehr zu verbleiben hat? z.B. wegen Fahrtkosten oder sowas?

So wie Du schreibst, steht doch im Beschluss schon drin, was er monatlich behalten darf. Da brauchst Du dann nichts mehr berechnen. Alles was drüber geht, geht auf das THK.

Re: pfändbares Einkommen nach Erhöhung Freigrenze

Verfasst: 05.09.2014, 13:35
von jessejames
ja, er hat wohl so hohe Heimkosten, deswegen hat der den Antrag gestellt.

So einfach ist das? Und ich rechne hin und her .... :pfeif

Vielen Dank. :wink2