pfändbares Einkommen nach Erhöhung Freigrenze
Verfasst: 02.09.2014, 15:31
Hallo ihr Lieben,
mich ärgern mal wieder die lieben Insolvenzschuldner ...
Wir sind Insolvenzverwalter und ich habe ein Problem bei der Berechnung der pfändbaren Einkommensanteile des Schuldners. Eigentlich brauch ich das ja alles nur bei RA Micro aus der Pfändungstabelle abzulesen. Eigentlich liegt die Pfändungsfreigrenze bei 1.50,00€ ohne Unterhaltsverpflichtungen.
Ich habe jetzt aber einen Gerichtsbeschluss vorliegen, in dem steht "...wird der dem Schuldner aus der Insolvenzmasse monatlich als pfandfrei zu belassener Betrag seines Einkommens festgesetzt auf €1.365,28"
Kann mir jemand sagen, wie ich jetzt den pfändbaren Lohnanteil berechne. Der Schuldner verdient immerhin 1.806,29.
ich danke euch schon mal im Voraus.![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)
mich ärgern mal wieder die lieben Insolvenzschuldner ...
![Geschockt :shock:](./images/smilies/icon_eek.gif)
Wir sind Insolvenzverwalter und ich habe ein Problem bei der Berechnung der pfändbaren Einkommensanteile des Schuldners. Eigentlich brauch ich das ja alles nur bei RA Micro aus der Pfändungstabelle abzulesen. Eigentlich liegt die Pfändungsfreigrenze bei 1.50,00€ ohne Unterhaltsverpflichtungen.
Ich habe jetzt aber einen Gerichtsbeschluss vorliegen, in dem steht "...wird der dem Schuldner aus der Insolvenzmasse monatlich als pfandfrei zu belassener Betrag seines Einkommens festgesetzt auf €1.365,28"
Kann mir jemand sagen, wie ich jetzt den pfändbaren Lohnanteil berechne. Der Schuldner verdient immerhin 1.806,29.
ich danke euch schon mal im Voraus.
![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)