Insoanmeldung

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kkb
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#1

27.08.2014, 11:02

Hallo Leute,


folgender Sachverhalt liegt hier vor:

Schuldner ist eine GmbH hab bei der Gewa und HR nachgefragt diese GmbH konnte nicht ermittelt werden. Rechnungen konnten auch nicht zugestellt werden. Anschließend haben wir die Info erhalten das der GF die Insolvenz eröffnet hat. Im Objekt stehen noch Glastürkühler unserer Mandantin. Hab den Insolvenzverwalter angerufen bezüglich der Abholung der Automaten welche ich jedoch schriftlich einreichen muss.

Meine Frage jetzt: Geht das denn so einfach müssen nicht erst die Rechnungen die auf die Firma lauten zugestellt werden? Oder kann ich einfach die Insolvenzanmeldung machen über den GF?

Bitte um Hilfe!"


LG
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Kanzleihund
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#2

27.08.2014, 12:24

Du machst die Inso-Anmeldung direkt beim Insolvenzverwalter. Die Rechnung würde ich noch erstellen, dann wird es bei der Forderungsprüfung übersichtlicher. Du musst es aber nicht tun. Genau so wenig wie der Gesellschaft / dem Geschäftsführer die Rechnung zuzuschicken.
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kkb
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#3

27.08.2014, 12:51

Ok Supi DANKE :)
kkb
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#4

29.08.2014, 09:56

Muss ich bei der Anmeldung die Firma angeben oder reicht auch einfach den GF zu bennen?
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#5

29.08.2014, 13:39

Wenn Du im Insolvenzverfahren der Gesellschaft anmeldest, dann musst natürlich deren Name angeben. Sonst kann das doch kein Schwein / Tabellensachbearbeiterin zuordnen :mrgreen:
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#6

01.09.2014, 19:22

Ich nehme an, dass die Mandantschaft die Kühler unter Eigentumsvorbehalt geliefert hat. Dann muss die Aussonderung geltend gemacht werden und die Herausgabe. Das ist ein Schriftsatz an den Insoverwalter mit der Rechnung als Nachweis, aus der sich ergeben muss -meistens lt. AGB- dass die Ware bis zur vollständigen Bezahlung unter dem Eigentumsvorbehalt steht. Wenn dies nicht geschieht, wird die Ware zur Insolvenzmasse gerechnet. Das willst Du ja nicht, weil Du lieber die Ware zurückhaben willst, oder?
kkb
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#7

09.09.2014, 11:40

Ok Danke euch. Hab noch eine Frage zu einem anderen Fall. Haben vollstreckt und die Mitteilung erhalten das das Restschuldverfahren noch läuft und ende 2015 endet. Kann ich noch die Forderung anmelden?

LG
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#8

09.09.2014, 11:50

Wann ist die Forderung denn entstanden? Wenn die erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden ist, kannst du einfach vollstrecken, da die Forderung nicht zur Masse zählt.
kkb
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#9

09.09.2014, 12:01

ne schon vorher
kkb
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#10

09.09.2014, 12:55

heisst also das ich die Forderung nicht mehr anmelden kann und ausbuchen kann stimmts?
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