Hier hinein gehören alle Themen rund um die Insolvenz.
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Croata
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#1
21.08.2014, 13:46
Hallo,
ich habe leider keine Ahnung. Und zwar wüsste ich gerne, ob Rechnungen, die erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erstellt wurden, aber die Arbeiten schon vor Eröffnung verrichtet wurden, auch als Forderungen angemeldet werden können? In der Insolvenzordnung finde ich nichts dazu, vielleicht übersehe ich auch was.
Sorry, aber ich habe mit Insolvenzsachen sowas von selten zu tun. Das ist bestimmt sogar eine doofe Frage…
LG Croata
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Kanzleihund
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#2
21.08.2014, 14:08
Das ist keine doofe Frage, wer hat schon viel mit Insolvenzen zu tun. Du kannst / musst die Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Bei der Zuordnung, ob eine Insolvenzforderung besteht, kommt es nur darauf an, dass der Grund der Forderung bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestand. Die Fälligkeit / Erstellung der Rechnung etc. spielt keine Rolle.
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Croata
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#3
21.08.2014, 15:14
Vielen Dank, Kanzleihund!
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tweetyS
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#4
21.08.2014, 17:15
Hundi, das ist gut zu wissen! Kann man vielleicht mal brauchen!
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