ich habe ein Problem, das ich bisher so noch nicht gehabt habe.
Wir vollstrecken gegen einen Schuldner. Titel ist aus 2009.
Nun meldete sich ein RA für den Schuldner und teilte mit, dass Schuldner Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hatte. Dies bereits im Jahr 2010. Unsere Forderung fand im damaligen Schuldenbereinigungsverfahren keine Berücksichtigung.
Dem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan wurde zugestimmt und demnach mit Beschluss von Angang 2011 mitgeteilt, dass der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und der Antrag auf Erteilung von Restschuldbefreiung als zurückgenommen gelten.
Welche Möglichkeiten habe ich denn nun noch im Hinblick auf weitere Zwangsvollstreckung?
Vielen lieben Dank
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