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Sachstandsanfragen etc. und telefonische Anfragen

Verfasst: 03.08.2014, 15:56
von Inso-Tante
Hallo,
mich würde mal interessieren, wie ihr das so mit den Berichten handhabt, als Sachbearbeiter beim Insolvenzverwalter / Treuhänder.

Es kommen ständig irgendwelche Sachstandsanfragen oder auch Anforderungen von Berichten. Ich kann in der InsO nirgends erkennen, das ich das in irgendeiner Form gegenüber den Gläubigern beantworten müsste, lediglich gegenüber dem IG müssen die Berichte abgelegt werden.

Da das ein wirklicher Zeitfresser für mich ist, möchte ich auf diese Schreiben eigentlich gar nicht mehr eingehen, bzw. Anrufer an das IG verweisen.

Wie macht ihr das?
Wie läuft das beim IG? Werden von dort die Berichte verschickt? Mir hat nun ein Gläubigervertreter erzählt, er müsse dafür extra zum Gericht fahren um dort die Akte vor Ort einzusehen und er würde von auswärts kommen.

Gleicher GL-Vertreter hat mich einige Sachen am Telefon gefragt zu den Einkommensverhältnissen der Schuldnerin, da nun die WVP zu Ende ist und eine Forderung aus v. u. Handlung vorliegt. Er möchte wohl das Gehalt pfänden.

Ich habe mich gefragt, inwieweit ich da Auskünfte geben muss, bzw. darf. Theoretisch kann da ja jeder anrufen, weiß ich, wer da tatsächlich am anderen Ende der Leitung ist.
Wie geht ihr mit sowas um?

Re: Sachstandsanfragen etc. und telefonische Anfragen

Verfasst: 03.08.2014, 17:34
von Kanzleihund
Nicht ans Gericht verweisen. Denn die sind bei uns auch oft überlastet und verweisen an uns (zurück). Wenn ich anhand der Angaben von der Identität des Gläubigers überzeugt bin, gebe ich Auskunft. Sonst bitte ich um eine e-Mail.

Re: Sachstandsanfragen etc. und telefonische Anfragen

Verfasst: 03.08.2014, 21:22
von Inso-Tante
Das ist aber ein sehr hoher Zeitaufwand mit den ständigen Sachstandsanfragen. Den möchte ich gerne reduzieren.

Re: Sachstandsanfragen etc. und telefonische Anfragen

Verfasst: 03.08.2014, 21:46
von Soenny
Dann müßt ihr für elektronische Einsicht in die Berichte pp. sorgen, dann habt ihr halbwegs Ruhe, zumindest vor mir :mrgreen:

Re: Sachstandsanfragen etc. und telefonische Anfragen

Verfasst: 03.08.2014, 21:50
von Inso-Tante
Wenn es nach mir gehen würde gerne, am besten gleich sofort morgen 8) aber ich fürchte, mein Chef sieht das anders. Soll wohl auch ein hoher Kostenaufwand sein.
Aber wenn ich nach der InsO gehe bin ich doch gar nicht dazu verpflichtet, sondern nur, die Berichte an das Gericht zu übersenden. Oder übersehe ich da was?

Re: Sachstandsanfragen etc. und telefonische Anfragen

Verfasst: 04.08.2014, 09:16
von InsOlaner
Die ständigen Sachstandsanfragen können wirklich ein enormer Zeitfresser sein. Ich schliesse mich Sanny an, am besten ist es wirklich das ganze elektronisch zu machen, gekoppelt mit der Inso-Software, dann kriegen die Gläubiger ihr Passwort und können sich jederzeit im Internet über den aktuellen Sachstand informieren. Kann ich nur empfehlen. Die Kosten sind möglicherweise sogar geringer als die Arbeitszeitkosten für die Auskunftszeiten. Einfach mal betriebswirtschaftlich durchrechnen, als Empfehlung an den Chef. Spart ne Menge Stress und Geld.

Re: Sachstandsanfragen etc. und telefonische Anfragen

Verfasst: 04.08.2014, 19:18
von Kanzleihund
@ InsOlaner: Ich weißt zwar nicht, für welchen Anbieter Du als "Dealer" unterwegs bist. Aber wenn man bisher ganz ohne Verwalterprogramm ausgekommen ist, dann ist ein Verwalterprogramm schon ein heftiger Kostenblock. Da ist eine Mitarbeiterin, die dann neben den Anfragen auch noch andere Sachen machen kann, einfach preiswerter. Zumal bei der Standardsoftware, die 90 Prozent der Verwalter nutzen, die Qualität recht miserabel ist. Meine ich jedenfalls.

Re: Sachstandsanfragen etc. und telefonische Anfragen

Verfasst: 04.08.2014, 20:48
von Inso-Tante
Für eine große Verwalterkanzlei mag sich das mit dem Online-Dienst rentieren, ich denke, für "meinen" Einzelverwalter mit mir als Halbtagsangestellte nicht wirklich. Ich hab mir mal die Preisliste angesehen. Ich kann schon verstehen, dass wir das nicht haben.
Zumal ich dabei bleibe: Wo steht geschrieben, dass ich den Gläubigern solche Fragen beantworten muss? Warum sollen wir diese Kosten übernehmen?

Re: Sachstandsanfragen etc. und telefonische Anfragen

Verfasst: 04.08.2014, 21:11
von Soenny
Guckst du:

§ 58 Abs. 1 InsO

§ 79 InsO und

§ 156 Abs. 1 InsO

und dann überleg mal, ob da was von Gläubigern steht, die Einzelauskünfte verlangen können ;)

Wird dich aber alles nicht vor weiteren Sachstandsanfragen schützen. Ich werde mich jedenfalls nicht davon abhalten lassen, nach 1 Jahr mal zu fragen was jetzt los ist, da ich schon mal von einem "kleinen" Insolvenzveralter einfach vergessen wurde und zur Antwort bekam "Na Sie haben ja auch nie mal nachgefragt, dann wäre die Forderung auch nicht unter den Tisch gefallen!"

Re: Sachstandsanfragen etc. und telefonische Anfragen

Verfasst: 05.08.2014, 09:06
von InsOlaner
@Kanzleihund: ich gebe Dir in allem Recht. Für eine "Einzelkämpferkanzlei" sind die "Standard"-Insoprogramme einfach zu teuer. Bei mittleren und größeren Kanzleien, kann es sich durchaus rechnen (vorausgesetzt, die Qualität ist ausreichend ;-)
Aber prinzipiell wird man sich nicht vor Sachstandsanfragen schützen können, egal ob die Gläubiger Anspruch darauf haben oder nicht. Es ist einfach der Besorgnis von Gläubigern geschuldet.