Sachstandsanfragen etc. und telefonische Anfragen

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Inso-Tante
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#11

07.08.2014, 17:55

Also ein Verwalterprogramm haben wir schon, halt nur nicht mit dem Zusatzmodul für die Online-Geschichte. Und wie schon geschrieben, dass kann ich auch verstehen wegen der Kosten.

Es ist ja auch nicht so, dass ich es nicht nachvollziehen kann, dass Gläubiger mal nachfragt, ob die Forderung überhaupt festgestellt wurde, obwohl man ja auch beim IG einen Tabellenauszug anfordern könnte. Solche Anfragen beantworte ich auch. Ich würde auch Berichte übersenden, wenn man mich darum bittet.

Was mich aber wirklich nervt sind die turnusmäßigen Anfragen von - vor allem - Inkassobüros, die immer wieder die gleichen Fragen stellen und die ich schon dreimal beantwortet habe, ob und in welcher Höhe festgestellt wurde etc. Wenn ich das einmal beantworte, dann müßte doch gut gewesen sein.
Und da ist knicken, lochen, abheften einfach günstiger als ein extra Modul.

Sind hier wirklich nicht mehr Inso-Sachbearbeiter unterwegs? An anderer Stelle habe ich nun auch schon gehört, dass es tatsächlich mit knicken-lochen-abheften gehandhabt wird. Mich interessieren die verschiedenen Meinungen und Begründungen.
LG von der Inso-Tante
Tanja Igel
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#12

08.08.2014, 10:06

Ich beantworte schriftliche Sachstandsanfragen nicht sofort, sondern sammle sie eine Weile und wenn dann mal Zeit ist, beantworte ich sie. Da hab ich dann manchmal auch schon die zweite oder dritte Erinnerung vorliegen. Tabellenauszugswünsche der Gläubiger, die beim Gericht eingehen, leitet das Gericht an uns weiter. Die erledige ich umgehend, damit keine Erinnerung beim Gericht landet. Telefonische Anfragen beantworte ich gleich, da ich ein recht gutes Gedächtnis hab und in der Regel nicht lang nachschauen muss. Die mag ich eigentlich auch lieber als die schriftlichen Anfragen, weil es eben nicht so aufwendig ist.

Meine Kollegin beantwortet schriftliche Sachstandsanfragen sofort, indem sie www.insolvenzbekanntmachungen.de draufschreibt und zurückfaxt.Telefonische Anfragen beantwortet sie auch "ordentlich".

Verschickst du an die Gläubiger direkt nach dem Prüfungstermin Tabellenauszüge, also insbesondere an die, deren Forderung anerkannt wurde? Die erhalten vom Gericht in der Regel keine Nachricht. Vielleicht hilft das schon mal, die Anfrageflut einzudämmen, kostet natürlich aber auch etwas Zeit und Geld.
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#13

08.08.2014, 22:14

Nein, ich verschicke keine Tabellenauszüge, das wäre ein noch größerer Zeitaufwand.
Über die Sache mit dem sammeln werde ich mal nachdenken. Telefonisch bekommt bei mir natürlich auch jeder eine vernünftige Auskunft. Ich weiß von unserer ZV-Abteilung, dass die, wenn sie eine Forderungsanmeldung gemacht haben, nach einer gewissen Zeit Tabellenauszüge beim Gericht anfordern, die werden von dort auch erteilt.
Also am besten ist es, wenn ab jetzt alle Gläubiger einfach nur noch bei mir anrufen 8) :pfeif aber bitteschön nicht alle auf einmal :D
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#14

08.08.2014, 22:18

Also nicht das jetzt Verwirrung aufkommt, weil ich eingangs gefragt habe wegen der telefonischen Auskünfte....."normale" Sachstandsanfrage gerne telefonisch, detailliertere zu Einkommensverhältnissen etc. dann aber bitte doch schriftlich....ich weiß, ich bin ein schwieriger Mensch :? :smile:
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#15

10.08.2014, 10:10

Es hilft auch, sich ein paar Stempel anzufertigen. Dann muss man Quote / Nichtquote oder Verfahren dauert noch an / Verfahrensabschluss steht bevor, nur noch ankreuzen. Manchmal ist so ein ankreuzbarer Fragenkatalog gleich Bestandteil der Anfrage.
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#16

10.08.2014, 11:22

Fragen direkt ankreuzbar auf der Anfrage? Würde euch das die Arbeit erleichtern, wenn das nur zurückgefaxt werden müßte? Ginge auch Mail? Welche Fragen wären denn sinnvoll? Sollte ja auch nicht zu viel werden.
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#17

10.08.2014, 16:18

Also wir haben Aufkleber mit bestimmten Standardantworten zum Ankreuzen. Die kommen aufs Anschreiben und werden zurückgefaxt. Um telefonische Anfragen kommt man leider nicht herum.
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#18

10.08.2014, 21:12

JSanny hat geschrieben:Fragen direkt ankreuzbar auf der Anfrage? Würde euch das die Arbeit erleichtern, wenn das nur zurückgefaxt werden müßte? Ginge auch Mail? Welche Fragen wären denn sinnvoll? Sollte ja auch nicht zu viel werden.
Hilfreich finde ich das auf jeden Fall. Welche Fragen, das kommt natürlich immer so darauf an. Nach dem PT sicherlich, ob die Forderung festgestellt wurde. Wenn dann eine Antwort kommt braucht man das ein halbes Jahr später ja nicht nochmal zu schicken :wink:
Wenn die Forderung dann festgestellt wurde und das Verfahren in der WVP ist, braucht man nicht jedes halbe Jahr nochmal Anfragen schicken. Es sei denn, man möchte den Bericht haben. Aber das kann man dann ja auch genauso formulieren.
Und E-Mail ist bei mir auch immer gerne gesehen 8)
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#19

10.08.2014, 21:13

Spargelranger hat geschrieben:Also wir haben Aufkleber mit bestimmten Standardantworten zum Ankreuzen. Die kommen aufs Anschreiben und werden zurückgefaxt. Um telefonische Anfragen kommt man leider nicht herum.
Das finde ich auch nicht schlecht.
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#20

11.08.2014, 11:29

@ JSanny: Das hilft uns natürlich. Bei den Fragen kommt es darauf an, was Du wissen willst.
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