Zahlung vor InsO

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knuffely86
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#1

01.08.2014, 15:07

Hallo, da ich in InsO nicht ganz fit bin, bitte ich mal um eure Hilfe.

Ich habe einen Schuldner, der die Gesamtforderung inkl. Kosten vor InsO gezahlt hat.
Zahlung 22.05. --> vorläufige InsO 30.07.14

Kann der InsO-Verwalter unser Kosten und die Forderung zurück verlangen. Müssen wir den Gesamtbetrag inkl. Kosten von uns zahlen, obwohl die Forderung an Auftraggeber ausgezahlt wurde. Wie muss ich da vorgehen?

Ich bin der Meinung 3 Monate vor InsO, kann ein InsO-Verwalter Forderungen zurück verlangen.
Könnt Ihr mir da mal helfen !!! Bis jetzt hat uns der Verwalter noch nicht angeschrieben, aber ich möchte
vorbereitet sein.
Heute ist der Tag um glücklich zu sein! Gestern: Schon vorbei. Morgen: Kommt erst noch.[/color]
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Kanzleihund
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#2

01.08.2014, 16:55

Der Insolvenzverwalter kann Zahlungen sogar 10 Jahre rückgängig machen (§ 133 InsO) :shock: . Wer zur Rückzahlung verpflichtet ist, kann ich nicht sagen. Das käme darauf an, ob Euch Euer Auftraggeber die Forderung zur Einziehung abtritt. Ich meine aber, dass zumindest ein Rückgriff bei Eurem Auftraggeber möglich ist.
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")
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