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Muss Insolvenzverwalter beantworten, warum bestritten wurde?

Verfasst: 16.07.2014, 11:26
von tweetyS
Hallo, liebe Fachleute! :D

Im April 2014 wurde eine (von uns für unsere Md.) angemeldete Forderung vom Verwalter in voller Höhe bestritten.

Auf Nachfrage vom 05.05.2014 und 04.06.2014, warum bestritten wurde, hat Insolvenzverwalter bislang nicht geantwortet.

Ist er verpflichtet zu antworten? Liegt es noch im zeitlichen Rahmen, dass er nicht geantwortet hat?

Lieben Dank schon jetzt für Eure Antworten.

Re: Muss Insolvenzverwalter beantworten, warum bestritten wu

Verfasst: 16.07.2014, 11:53
von Kanzleihund
Hallo Piepmatz, er sollte aus eigenem Interesse antworten. Denn wenn er es nicht tut, dann wird er eben auf Feststellung verklagt und hat, wenn die Forderung festgestellt wird, die Kosten zu tragen (für jeden Insolvenzverwalter ober-megga-peinlich). Mit einem sofortigen Anerkenntnis kann er dann nicht mehr kommen, weil ihr vorher ja zweimal nachgefragt habt. Im Übrigen sind wir leider nicht die Schnellsten :oops: :oops:

Re: Muss Insolvenzverwalter beantworten, warum bestritten wu

Verfasst: 16.07.2014, 12:17
von Eve80
Steht nix drin im Tabellenauszug? Schon mal angerufen? Schriftlich ist immer so ne Sache...

Re: Muss Insolvenzverwalter beantworten, warum bestritten wu

Verfasst: 16.07.2014, 13:20
von Soenny
Steht nix drin im Tabellenauszug?
Im Regelfall steht da nur entweder "In voller Höhe bestritten" oder "In Höhe von ... bestritten" eine Begründung hat im Tabellenauszug auch nichts zu suchen.

Anrufen Tweety und hartnäckig bleiben, nicht nur Inso-Verwalter haben viel zu tun :mrgreen:

Re: Muss Insolvenzverwalter beantworten, warum bestritten wu

Verfasst: 16.07.2014, 14:24
von Eve80
Dafür gibt es extra ein Feld und in Absprache mit verschiedenen Gerichten wurde das in meiner alten Kanzlei eingetragen, da stand dann z. B. "Insolvenzgeldanspruch" oder "Zinsberechnung nicht nachvollziehbar" oder "Belege fehlen" bzw. "Lieferschein fehlt" etc.

Hat uns, den Gerichten und den Gläubigern sehr viel Zeit gespart...

Re: Muss Insolvenzverwalter beantworten, warum bestritten wu

Verfasst: 16.07.2014, 14:41
von samsara
Ich kenne es auch so, dass der Grund im Tabellenauszug drinsteht.

Re: Muss Insolvenzverwalter beantworten, warum bestritten wu

Verfasst: 16.07.2014, 15:34
von tweetyS
Danke an Euch!

Nein, der Grund steht nicht drin. (Sonst würden wir ja auch nicht auf Antwort warten. :pfeif )

Also werde ich im Inso-Büro mal anrufen.

Re: Muss Insolvenzverwalter beantworten, warum bestritten wu

Verfasst: 16.07.2014, 16:03
von Eve80
Du glaubst nicht, wie oft wir Anrufe hatten, weil angeblich nix drin stand und wie lang wir teilweise diskutieren mussten deswegen :pfeif

Re: Muss Insolvenzverwalter beantworten, warum bestritten wu

Verfasst: 22.07.2014, 21:54
von Inso-Tante
Kanzleihund hat geschrieben:Im Übrigen sind wir leider nicht die Schnellsten :oops: :oops:
:pfeif Da schließe ich mich an, gilt auch für Inso-Sachbearbeiterinnen zumindest für mich... Hätte mir auch passieren können, dass das Schreiben noch liegt. Zwei Monate sind so wahnsinnig schnell rum..... Ich würde auch einfach mal anrufen und nachfragen. Oder wenn das nicht klappt nochmal mit Fristsetzung anschreiben, das hilft bei mir meistens :oops:

Re: Muss Insolvenzverwalter beantworten, warum bestritten wu

Verfasst: 27.07.2014, 20:21
von tweetyS
@ Inso-Tante: Schon erledigt. Ich habe angerufen und sofort auch Antwort bekommen.