Forderungsanmeldung zur Eintragung in die Insolvenztabellt

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Claudette
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#1

15.07.2014, 19:31

Hallo.....
habe eine Frage, bin nach 38 Jahren wieder in meinen alten Beruf gelandet. Jetzt ist natürlich vieles anders. Ich habe noch mit der BRAGO gelernt, das Insolvenzverfahren gab es noch nicht, von den PC-Programmen ganz zu schweigen. ABER, ich schaffe das. Nur manchmal kommt dann was auf meinen Schreibtisch, wo ich sehr dran zu knacken habe. Heute z.B. Forderungsanmeldung zur Eintragung in die Insolvenztabelle. Das Formular habe ich gefunden und hoffentlich einigermaßen ausgefüllt. Aber, wie schreibt man den Insolvenzverwalter um die Tabelle zu überreichen? Habt Ihr da irgendeinen Vordruck? Wie verfasst man das? Könnt Ihr mir bitte mal auf die Sprünge helfen.....

:thx
tiko73

#2

15.07.2014, 20:48

"... übersende ich anliegend für meine Mandantin die Forderungsanmeldung nebst Forderungskonto und Belegen in zweifacher Ausfertigung mit der Bitte um Feststellung zur Insolvenztabelle."
Hab ich als Textbaustein. Mehr schreib ich da nicht und so lang isses auch nur, damits nach was aussieht ;-)
Claudette
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#3

15.07.2014, 21:05

Danke schön.....ich hab es mir schwieriger vorgestellt....ist ja manchmal nur "Formsache"
:huepf
devilwingz
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#4

22.07.2014, 09:59

Hallo :wink2 hab da auch mal eine Frage bezüglich eines Insolvenzverfahrens. Ich habe leider nicht viel Erfahrung in diesem Bereich - außer die Anmeldung zur Insolvenztabelle - ..

Fall: Wir haben ein Schreiben vom Insolvenzverwalter bekommen (am 23.04.2013) und hatten die Akte bis jetzt auf Wiedervorlage. Nun soll ich den Insolvenzverwalter anschreiben, ich weiß aber überhaupt nicht was ich ihm schreiben soll?? Er hat lediglich in dem Schreiben geschrieben, das mit einer geringen Quote gerechnet wird - was schreibt man denn darauf?

Ich danke bereits jetzt für die Hilfe!
Pitt
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#5

22.07.2014, 10:35

Zunächst würde ich unter http://www.insolvenzbekanntmachungen.de nachsehen, ob es dort aktuelle Infos gibt. Evtl. hat der Insolvenzverwalter auch auf seiner Homepage ein Gläubigerinformationssystem eingerichtet, wo er seine Berichte an das AG und weitere Verfahrensinfos online stellt. In der Regel bitten die Insolvenzverwalter die Gläubiger, von Sachstandsanfragen Abstand zu nehmen, da diese unglaublich viel Zeit fressen und für den Gläubiger eigentlich außer "das Verfahren läuft noch" keinen Erkenntnisgewinn bringen. Verfahrensdauern von mehr als 5 Jahren sind keine Seltenheit. Für die Fälle, bei denen ich sehr lange nichts gehört habe und weder bei insolvenzbekanntmachungen.de noch auf der Seite des Insolvenzverwalters Infos zu finden sind, habe ich ein Telefax-Formular vorbereitet, damit der Insolvenzverwalter möglichst wenig Aufwand mit der Beantwortung hat. Grundsätzlich ist der Insolvenzverwalter aber nur dem Gericht gegenüber zur Berichterstattung verpflichtet. Ich schicke das Formular mit einem kurzen Anschreiben, dass höflich um Sachstandsmitteilung gebeten wird und wir uns für die Bemühungen bedanken. Das klappt meistens ganz gut.

Insolvenzverfahren ...
Az. des AG ...:
Gläubiger: ... (lfd. Nr. ... der Insolvenztabelle)

¨ Das Verfahren ist derzeit - noch nicht - abgeschlossen.
¨ Es ist noch ein 2. Prüfungstermin anzuberaumen.
¨ Mit einer Quote ist - nicht - zu rechnen. (Bejahendenfalls: Quote in Höhe von ____%)
¨ Das Verfahren ist bereits aufgrund einer die Kosten des Verfahrens nicht deckenden Masse eingestellt worden. Beschluss ist in Kopie beigefügt.
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#6

22.07.2014, 21:47

Was das Schreiben aus April das Schreiben mit dem Eröffnungsbeschluss und mit der Aufforderung zur Forderungsanmeldung? Dann würde ich überhaupt noch nicht schreiben.
Regelmäßig bei Insolvenzbekanntmachungen.de gucken ist auf jeden Fall gut.
Ist es ein Verbraucherinsolvenzverfahren oder ein Regel-Insolvenzverfahren?
LG von der Inso-Tante
Kaltforelle
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#7

25.07.2014, 08:54

Guten Morgen
habe diese Akten alle 3 Monate auf WV, um in www.insolvenzbekanntmachungen.de nachzuschauen. Der Insoverwalter wird von mir so gar nicht mehr angeschrieben. Die für den Gläubiger wesentlichen Beschlüsse werden ja veröffentlicht und bei der Spanne von drei Monaten verpasse ich so im Normalfall nichts.
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