RA-Gebühren nach gewonnenem Rechtsstreit gegen InsoVerwalter

Hier hinein gehören alle Themen rund um die Insolvenz.
Antworten
MaPe
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 23
Registriert: 26.02.2013, 11:03
Beruf: RA-Fachangestellte

#1

15.07.2014, 16:35

Hallo Ihr Lieben!

Vorab muss ich sagen, dass ich mit Insolvenzsache so gut wie nichts zu tun habe. Folgendes Problem habe ich gerade auf dem Tisch liegen:

Der Mandant ist von einem Insolvenzverwalter für dessen Mandanten auf Zahlung verklagt worden. Der Mandant hat den Rechtsstreit mittlerweile "gewonnen" und wir haben unsere Kosten festsetzen lassen. Nun teilt der Insolvenzverwalter gegenüber dem Gericht mit, dass die Forderung aus dem KFB zur Tabelle genommen worden ist. Gibt es für mich irgendwie die Möglichkeit, unsere Kosten aus der Staatskasse zu erhalten?

Der Insolvenzverwalter hat in seinem Schreiben an das Gericht nämlich wörtlich geschrieben: "Ob und in welcher Höhe auf Ihre Forderung eine Zahlung erfolgen kann, steht derzeit noch nicht fest." Ich frage mich nun, warum Forderung des Gerichts?? Besteht irgend eine Möglichkeit??

Hilfe!
tiko73

#2

15.07.2014, 20:52

Vielleicht gehts um die Gerichtskosten?

Ansonsten: Ich kenne mich zwar auch nicht besonders gut mit Inso-Sachen aus, aber ich sehe da keine Möglichkeit, dass ihr eure Gebühren über die Staatskasse bekommt. Auf denen wird wohl, falls im Inso-Verfahren nicht mit einer Quote zu rechnen ist, euer Mandant sitzen bleiben. Blöde Sache, aber sowas hatten wir hier auch gerade. Als der KFB vorlag, erklärte der Inso-Verwalter auch noch Masseunzulänglichkeit. Juhu :roll:
Benutzeravatar
Kanzleihund
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1716
Registriert: 16.01.2012, 20:55
Beruf: Rechtsanwältin
Software: Phantasy (DATEV)

#3

15.07.2014, 23:41

Nur mal so: Wir Insolvenzverwalter sind keine Vertreter des Schuldners. Diese sind auch nicht unsere Mandanten. Wir werden kraft unseres Amtes im eigenen Namen tätig.

Das von Dir geschilderte Szenario ist rechtlich undenkbar. Deshalb bitte nochmals. War der Insolvenzverwalter jemals selbst Partei? Was hat er Euch (wörtlich!) geschrieben?
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")
MaPe
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 23
Registriert: 26.02.2013, 11:03
Beruf: RA-Fachangestellte

#4

16.07.2014, 08:00

Ich wollte mich auch nicht über den Insolvenzverwalter beschweren. Ich wusste nur nicht, ob ich evtl. die Möglichkeit habe, unsere Kosten anderweitig geltend zu machen. Ich hab wirklich keine Ahnung vom Insolvenzrecht.

Er hat an uns gar nicht direkt angeschrieben. Das Schreiben ging an das Gericht. Wir haben nur eine Kopie dieses Schreiben vom Gericht erhalten. Er hat wörtlich an das Gericht geschrieben:

"... Da noch nicht abschließend feststeht, in welchem Umfang in dem hiesigen Insolvenzverfahren Massekosten und Masseschulden beglichen werden können, kann ich Ihre Forderung aus Rechtsgründen lediglich in die von mir geführte Masseschuldtabelle aufnehmen, was ich heute veranlasst habe."

Da er das Gericht direkt angesprochen hat (so habe ich das jedenfalls verstanden), habe ich mich gefragt, ob unsere Kosten auf das Gericht übergegangen sind.
MaPe
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 23
Registriert: 26.02.2013, 11:03
Beruf: RA-Fachangestellte

#5

16.07.2014, 08:01

Ach so völlig vergessen: Der Insolvenzverwalter war nicht selbst Partei.
MaPe
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 23
Registriert: 26.02.2013, 11:03
Beruf: RA-Fachangestellte

#6

16.07.2014, 08:12

Sehr schade, dass ich nichts machen kann. Trotzdem :thx
Benutzeravatar
Tigerle
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3584
Registriert: 30.01.2008, 09:20
Beruf: Wirtschaftsassistenin/selbständige ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Augsburg

#7

16.07.2014, 08:17

Handelt es sich denn bei der Forderung, die der InsoVerwalter wollte auch um eine Forderung die vor dem Insoverfahren entstanden ist? Wenn nicht würde ich sagen, dass der KfB eine neue Forderung ist und nicht mehr zum InsoVerfahren gehört.
Benutzeravatar
Kanzleihund
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1716
Registriert: 16.01.2012, 20:55
Beruf: Rechtsanwältin
Software: Phantasy (DATEV)

#8

16.07.2014, 08:20

Es besteht noch Hoffnung. Es ist nämlich genau, wie ich es gedacht habe. Eure Forderung wurde in die Massekostentabelle aufgenommen. Das hat nix mit der Insolvenztabelle zu tun. Massekosten muss der Insolvenzverwalter zu 100 Prozent bezahlen. Er muss dabei zwar eine Reihenfolge (Par. 209 InsO). Vielleicht hat die Masse dazu noch nicht zusammen. Deshalb das Schreiben. Da hilft nur abwarten.

Habe Deinen Beitrag in kleinster Weise als Beschwerde aufgefasst.
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")
Benutzeravatar
Tigerle
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3584
Registriert: 30.01.2008, 09:20
Beruf: Wirtschaftsassistenin/selbständige ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Augsburg

#9

16.07.2014, 08:24

Kanzleihund hat geschrieben:Es besteht noch Hoffnung. Es ist nämlich genau, wie ich es gedacht habe. Eure Forderung wurde in die Massekostentabelle aufgenommen. Das hat nix mit der Insolvenztabelle zu tun. Massekosten muss der Insolvenzverwalter zu 100 Prozent bezahlen. Er muss dabei zwar eine Reihenfolge (Par. 209 InsO). Vielleicht hat die Masse dazu noch nicht zusammen. Deshalb das Schreiben. Da hilft nur abwarten.

Habe Deinen Beitrag in kleinster Weise als Beschwerde aufgefasst.
Oh na wer lesen kann ist klar im Vorteil, habe "Massekostentabelle" total überlesen.
MaPe
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 23
Registriert: 26.02.2013, 11:03
Beruf: RA-Fachangestellte

#10

16.07.2014, 09:31

Oh, Yippie. :D

Das hört sich toll an. Abwarten ist kein Problem :mrgreen:

Vielen vielen Dank. Ich wäre ohne euch aufgeschmissen
Antworten