Eröffnung InsoVerfahren, hinterher Titel...und jetzt?
Verfasst: 04.04.2014, 11:05
Hallo,
wir haben einen Schuldner gegen den wir eine RG aus dem Jahre 2009 durch Mahnverfahren tituliert haben. (ich weiß, ich weiß: wäre eigentlich verjährt...aber wenn der SCH keine Einrede der Verjährung erhebt: selbst schuld!)
So nun haben wir den VB! Lohnpfändung beantragt. Kommt vom Gericht zurück: Gegen den SCH wurde am 28.09.2012 das InsoVerfahren eröffnet
Wir haben davon nix mitgekriegt und wurden bei der Angabe von Gläubigern wohl auch vom SCH vergessen
Was mach ich denn jetzt? Hinterher anmelden? Geht sowas?
Oder könnte ich viell. sogar die Versagung der Restschuldbefreiiung beantragen? Immerhin ist der SCH mit Zustellung des MBs nicht seiner "Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht" nachgekommen. Hätte ich damit Erfolg?
schonmal für eure Hilfe
maka2
wir haben einen Schuldner gegen den wir eine RG aus dem Jahre 2009 durch Mahnverfahren tituliert haben. (ich weiß, ich weiß: wäre eigentlich verjährt...aber wenn der SCH keine Einrede der Verjährung erhebt: selbst schuld!)
So nun haben wir den VB! Lohnpfändung beantragt. Kommt vom Gericht zurück: Gegen den SCH wurde am 28.09.2012 das InsoVerfahren eröffnet
Wir haben davon nix mitgekriegt und wurden bei der Angabe von Gläubigern wohl auch vom SCH vergessen
Was mach ich denn jetzt? Hinterher anmelden? Geht sowas?
Oder könnte ich viell. sogar die Versagung der Restschuldbefreiiung beantragen? Immerhin ist der SCH mit Zustellung des MBs nicht seiner "Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht" nachgekommen. Hätte ich damit Erfolg?
schonmal für eure Hilfe
maka2