Hallo,
ich habe eine Frage:
Der Ausbildungsbetrieb des Mandanten (Ausbildungsbeginn: 01.08.13) hat Ende vergangenen Jahres Inso angemeldet. Es geht nun noch um die Urlaubsabgeltungsanspruch bzgl. des Resturlaubs, der nicht genommen werden konnte.
Ungeachtet dessen, dass ich der Meinung bin, dass aufgrund der kurzen "Beschäftigungsdauer" (< 6 Monate) ggf. gar kein Urlaubsanspruch besteht, wie müsste ich diesen Anspruch zur Tabelle anmelden?
Das Anmeldeformular des InsoVerw liegt vor.
Danke für Eure Antworten.
LG
Urlaubsabgeltungsanspruch zur Tabelle anmelden?
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- Soenny
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Auch wenn sich keiner auf deine Frage gemeldet hat, ist das kein Grund, das Thema neu zu eröffnen, deshalb habe ich das Thema einmal gelöscht.
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Es könnte daran liegen, dass die Berufsbezeichnung fehlt, dass noch keine Antwort da ist, also:
Hallo Themenstarter/in
Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit
Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)
www.foreno.de/foreno-grundlagen.php
Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist ).
Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.
Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.
Vielen Dank,
Das Forenteam.
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Das auch noch
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